Werkstattkarte Ersatz wegen Diebstahl

    Werkstattkarte wegen Diebstahl ersetzen

    Ihre Werkstattkarte wurde gestohlen? Dann können Sie eine Ersatzkarte bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für

    • zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
    • Fahrzeughersteller,
    • Werkstätten sowie
    • deren verantwortliche Fachkräfte wie Installateurinnen und Installateure oder Technikerinnen oder Techniker.

    Die Werkstattkarte verwenden Ihre verantwortlichen Fachkräfte, um digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen.

    Wurde Ihre Werkstattkarte gestohlen, können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person bei der zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

    Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen

    Adresse

    Lieferanschrift

    Otto-Dix-Straße 9

    07548 Gera

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Tennstedter Straße 8/9

    99947 Bad Langensalza

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57-3821100

    Fax: 0361 57-3821104

    E-Mail: as-ost@tlv.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ausstellung einer Werkstattersatzkarte wegen Diebstahl
    • belegbare Unterlagen zu Name, gesetzlichen Vertreter, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers
    • Identitätsnachweis sowie Mitteilung der Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
    • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft nach Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie
      • nicht älter als 3 Jahre
    • Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
    • Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
      • nicht älter als 3 Jahre
    • Nachweis einer Diebstahlanzeige bei der Polizei

    Voraussetzungen

    • Ihr Unternehmen ist
      • ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
      • eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
      • eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.
    • Antragsberechtigt sind
      • Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise eine
      • vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. 

    Verfahrensablauf

    • Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Bezahlen Sie die Verwaltungskosten.
    • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Bezahlung geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
    • Die Karte wird Ihnen zusammen mit dem Kostenbescheid zugesandt.
    • Nach Erhalt bestätigen Sie bitte den Empfang mit der beigefügten Empfangsbestätigung.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr (Ihre Werkstattersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die gestohlene Originalkarte, sofern diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte jedoch weniger als 6 Monate, bekommen Sie die Karte erneuert. Diese ist dann wieder ein Jahr gültig.)

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen

    Kosten

    Verwaltungsgebühr 42.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 24.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Stichwörter

    Tachograf, Fahrtenschreiberkartenregister, KBA, Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie, Fahrtenschreiberkarte, Kontrollgerätekarten, Kontrollgerätekarte, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Fahrtenschreiber, Digitales Kontrollgerät, Antrag Werkstattkarte, Tachograph, Kontrollgerätekarte, Sozialvorschriften, FKR, gestohlene Werkstattkarte, Installateur, Kraftfahrt-Bundesamt, Fahrtenschreiberkarten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English