Werkstattkarte Ersatz wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung
Wenn Ihre Werkstattkarte nicht funktionsfähig ist, können Sie bei der zuständigen Stelle eine neue Karte beantragen.
Beschreibung
Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für
- zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
- Fahrzeughersteller,
- Werkstätten sowie
- deren Fachkräfte wie Installateurinnen und Installateure oder Technikerinnen und Techniker.
Ihre verantwortlichen Fachkräfte verwenden die Werkstattkarte, um damit digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen.
Sie ist ein Jahr gültig. Wenn Sie Ihre Werkstattkarte erneuern wollen, müssen Sie diese als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person bei der zuständigen Stelle beantragen. Hierzu müssen Sie eine aktuelle Bescheinigung über die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt zur Prüfung von Fahrtenschreibern vorlegen. Diese darf nicht älter als 3 Jahre sein.
Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und auch nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.
Online-Dienst
Werkstattkarte
Online erledigen
Zahlungsweise
- Lastschriftverfahren
- Kreditkarten
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen
Adresse
Postanschrift
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Lieferanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erneuerung einer Werkstattkarte
- belegbare Unterlagen zu Name, gesetzlichen Vertreter, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers
- Identitätsnachweis und Mitteilung über die Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
- Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft nach Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie
- nicht älter als 3 Jahre
- Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
- Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
- nicht älter als 3 Jahre
- Ihre defekte Werkstattkarte
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen ist
- ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
- eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
- eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.
- Antragsberechtigt sind
- Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise eine vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Verfahrensablauf
- Sie füllen den Antrag aus, unterschreiben ihn und reichen ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen inklusive der nicht funktionsfähigen Karte ein.
- Sie bezahlen die Verwaltungskosten, sofern Sie die Funktionsunfähigkeit der Karte zu vertreten haben. Soll die Funktionsfähigkeit der Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt zur Feststellung einer möglichen Gewährleistung geprüft werden, reichen Sie diese mit allen erforderlichen Unterlagen per Post ein. Sie erhalten im Anschluss die erneuerte Karte (mit einem Kostenbescheid zur Überweisung, sofern eine Gewährleistung nicht möglich ist).
- Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Bezahlung geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
- Die Karte wird Ihnen zusammen mit dem Kostenbescheid zugesandt.
- Nach Erhalt der Karte bestätigen Sie bitte den Empfang mit der beigefügten Empfangsbestätigung.
Fristen
Geltungsdauer: 1 Jahr (Ihre Werkstattersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die defekte Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte jedoch weniger als 6 Monate, bekommen Sie die Karte erneuert. Diese ist dann wieder ein Jahr gültig.)
Bearbeitungsdauer
1 bis 2 Wochen
Kosten
Verwaltungsgebühr 42.0 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 24.04.2024