• Weißendorf (Landkreis Greiz, Thüringen)
Werkstattkarte Erneuerung

Werkstattkarte erneuern

Wenn Ihre Werkstattkarte in Kürze abläuft, können Sie bei der zuständigen Stelle eine neue Karte beantragen.

Beschreibung

Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für

  • zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
  • Fahrzeughersteller,
  • Werkstätten sowie
  • deren Fachkräfte wie Installateurinnen und Installateure oder Technikerinnen und Techniker.

Ihre verantwortlichen Fachkräfte verwenden die Werkstattkarte, um damit digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen.

Wenn Sie Ihre Werkstattkarte erneuern wollen, müssen Sie diese als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und auch nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.

Online-Dienst

Werkstattkarte für digitale Fahrtenschreiber

ID: L100038_221867701

Online erledigen

Zahlungsweise

  • Kreditkarten
  • Lastschriftverfahren

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

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Version

Technisch erstellt am 12.08.2024

Technisch geändert am 13.08.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

Ansprechpartner

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen

Adresse

Postanschrift

Tennstedter Straße 8/9

99947 Bad Langensalza

Lieferanschrift

Otto-Dix-Straße 9

07548 Gera

Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: 0361 57-3821100

E-Mail: as-ost@tlv.thueringen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 14.09.2009

Technisch geändert am 21.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erneuerung einer Werkstattkarte
  • belegbare Unterlagen zu Name, gesetzlichen Vertreter, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers
  • Identitätsnachweis und Mitteilung über die Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
  • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft nach Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie
    • nicht älter als 3 Jahre
  • Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
  • Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
    • nicht älter als 3 Jahre
  • Ihre bisherige Werkstattkarte

Formulare

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist
    • ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
    • eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
    • eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.
  • Antragsberechtigt sind
    • Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise eine
    • vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. 

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Bezahlen Sie die Verwaltungskosten.
  • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Bezahlung geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
  • Die Karte wird Ihnen zusammen mit dem Kostenbescheid zugesandt.
  • Nach Erhalt bestätigen Sie bitte den Empfang mit der beigefügten Empfangsbestätigung.

Fristen

Geltungsdauer: 1 Jahr (Die (erneuerte) Werkstattkarte ist ein Jahr gültig. Ein Antrag auf Erneuerung kann frühestens 1 Monat vor Ablauf gestellt werden.)

Bearbeitungsdauer

15 Werktage

1 bis 2 Wochen

Kosten

Verwaltungsgebühr 42,00 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 24.04.2024

Version

Technisch erstellt am 22.02.2024

Technisch geändert am 14.05.2024

Stichwörter

Fahrpersonalverordnung, Kontrollgerätekarten, Fahrtenschreiberkarten, Fahrtenschreiberkarte, StVZO, Fahrtenschreiber, Kontrollgerätekarte, Digitales Kontrollgerät, Antrag Werkstattkarte, Tachograf, KBA, Fahrtenschreiberkartenregister, Kraftfahrt-Bundesamt, Tachograph, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Installateur, Sozialvorschriften, Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie, FPersV, Kontrollgerätekarte, neue Werkstattkarte, FKR

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024