• Hirschfeld (Landkreis Greiz, Thüringen)
Unternehmenskarte Ersatz wegen Verlust

Unternehmenskarte aufgrund von Verlust ersetzen

Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und Ihre Unternehmenskarte ist verloren gegangen? Dann können Sie bei der zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

Beschreibung

Ist Ihre Unternehmenskarte verloren gegangen, benötigen Sie umgehend Ersatz. Den Antrag für eine Ersatzkarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person stellen.

Mit Ausstellung der Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit. Finden Sie oder andere Personen das Original wieder, müssen Sie diese der zuständigen Stelle zurückgeben.

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges Ihrem Unternehmen zuzuordnen.

Online-Dienst

Unternehmenskarte für digitale Fahrtenschreiber

ID: L100038_221867700

Online erledigen

Zahlungsweise

  • Lastschriftverfahren
  • Kreditkarten

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 12.08.2024

Technisch geändert am 12.08.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

Zuständigkeit

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Ansprechpartner

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen

Adresse

Postanschrift

Tennstedter Straße 8/9

99947 Bad Langensalza

Lieferanschrift

Otto-Dix-Straße 9

07548 Gera

Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: 0361 57-3821100

E-Mail: as-ost@tlv.thueringen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 14.09.2009

Technisch geändert am 21.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ersatz einer Unternehmenskarte wegen Verlust
  • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift, Sitz, gesetzlichen Vertreter des Unternehmens
  • schriftliche Erklärung über den Verlust
  • auf Verlangen der zuständigen Stelle muss die Inhaberin oder der Inhaber gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass und aus welchen Gründen die Unternehmenskarte nicht zurückgegeben werden kann

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
  • Ihre Unternehmenskarte ist verloren gegangen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
  • Die Karte wird Ihnen direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt zugesandt. Parallel erhalten Sie den Verwaltungskostenbescheid vom TLV.
  • Wenn Sie die Unternehmenskarte online beantragen wollen:
    • Sie reichen den Antrag und die erforderlichen Unterlagen beim Online-Service (bitte Bezeichnung eintragen) ein und bezahlen die Verwaltungskosten.
    • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Bezahlung geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
    • Die Karte wird Ihnen direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt zugesandt.

Fristen

Geltungsdauer: 5 Jahre (Die Unternehmensersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die verlorene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Mo-nate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommen Sie eine neue Unternehmenskarte)

Bearbeitungsdauer

1 bis 2 Wochen

Kosten

Verwaltungsgebühr 34.0 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 24.04.2024

Version

Technisch erstellt am 22.02.2024

Technisch geändert am 14.05.2024

Stichwörter

Tachograf, Kontrollgerätekarte, KBA, Kraftfahrt-Bundesamt, Tachograph, Fahrtenschreiberkarten, Fahrtenschreiber, Unternehmen, Fahrtenschreiberkartenregister, Antrag Unternehmenskarte, Digitales Kontrollgerät, Unternehmer, verlorene Unternehmenskarte, Kontrollgerätekarte, Unternehmerkarte, FKR, Sozialvorschriften, Kontrollgerätekarten, Fahrtenschreiberkarte

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024