Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienste

    Online Außerbetriebsetzung - Fahrzeug abmelden Saale-Orla-Kreis

    ID: L100038_222080787

    Beschreibung

    Hier können Sie Ihr Fahrzeug direkt online abmelden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 19.08.2024

    Technisch geändert am 13.12.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Online Fahrzeugzulassung Saale-Orla-Kreis

    ID: L100038_212754887

    Beschreibung

    Hier gelangen Sie zu dem Online-Portal der Kfz-Zulassung des Saale-Orla-Kreises.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Version

    Technisch erstellt am 07.01.2022

    Technisch geändert am 03.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    zuständige Stelle

    Kfz-Zulassungsbehörde

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Verkehr Kfz-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Oschitzer Straße 4

    07907 Schleiz

    Postanschrift

    Postfach 13 55

    07903 Schleiz

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist. 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03663 488-0

    Fax: 03663 488-472

    E-Mail: kfz-zulassung@lrasok.thueringen.de

    Formulare

    Stichwörter

    Zulassung KfZ Auto

    Version

    Technisch erstellt am 06.03.2013

    Technisch geändert am 20.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) am 15.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 15.02.2024

    Technisch geändert am 28.11.2024

    Stichwörter

    KFZ abmelden, Motorrad verschrotten, Totalschaden, Anhänger verschrotten, Kfz außer Betrieb setzen, Bus stilllegen, Anhänger entsorgen, Pkw abmelden, Verschrottung, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Lkw abmelden, Motorrad abmelden, Automobil, Anhänger stilllegen, Entsorgung, Fahrzeug verschrotten, Motorrad außer Betrieb setzen, Kfz verschrotten, Fahrzeug stilllegen, Motorrad entsorgen, Stilllegung, Kfz stilllegen, Anhänger außer Betrieb setzen, Fahrzeug abmelden, Pkw verschrotten, Pkw stilllegen, Pkw außer Betrieb setzen, Motorrad stilllegen, Anhänger abmelden, Lkw stilllegen, Pkw entsorgen, Auto, Bus abmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024