• Hirschfeld (Landkreis Greiz, Thüringen)
Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Ausstellung

Elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen beantragen

Möchten Sie als Pflege-, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtung Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) ermöglichen? Dann können Sie unter bestimmen Voraussetzungen eine elektronische Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.

Beschreibung

Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist eine elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

Es gibt verschiedene SMC-B für unterschiedliche Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für

  • Arztpraxen
  • Pflege, Geburtshilfe- und Physiotherapieeinrichtungen
  • Apotheken

Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie eine SMC-B für Institutionen mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind. Das sind:

  • Gesundheits, Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen
  • Geburtshilfeeinrichtungen
  • Physiotherapieeinrichtungen

Um die SMC-B zu erhalten, müssen Sie Ihre Institution zunächst kostenpflichtig in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann die SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.

Online-Dienst

Erstantrag Security Module Card Typ B (SMC-B)

ID: L100038_219007163

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Version

Technisch erstellt am 08.01.2024

Technisch geändert am 08.01.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Bezirksregierung Münster.

Ansprechpartner

Bezirksregierung Münster - Dezernat 16

Adresse

Hausanschrift

Domplatz 1-3

48143 Münster

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 251 411-1679

E-Mail: info@egbr.de

Version

Technisch erstellt am 08.01.2024

Technisch geändert am 08.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag
  • Scan oder Foto des Nachweises über Ihre Institution (zum Beispiel Vollmacht, Satzung)
  • IK (Institutionskennzeichen)-Nummer
  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Berechtigung zur Leistungserbringung besitzen.
  • Sie müssen die Institution nach außen vertreten dürfen.
  • Die betriebsangehörige Person muss einen eHBA besitzen.
  • Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Verfahrensablauf

Sie können die SMC-B als Pflege-, Geburtshilfe- oder Physiotherapieeinrichtung online beantragen:

  • Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus
  • Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
  • Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine EMail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
  • Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen.
  • Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet

Fristen

Geltungsdauer: 5 Jahre

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Kosten

Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung der SMC-B.: Verwaltungsgebühr 40.0 EUR

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 22.11.2022

Version

Technisch erstellt am 05.01.2024

Technisch geändert am 05.01.2024

Stichwörter

Institutionenkarte, elektronische Institutionenkarte, Altenpflege, Heilberuf, nicht-approbierte Gesundheitsfachberufe, elektronischer Institutionsausweis, Krankenpflege, Pflege, SMC-B, Pflegestätte, Pflegeheim, Gesundheitspflege, Praxiskarte, Physiotherapieeinrichtung, Geburtshilfeeinrichtung, Geburtshilfe, Telematikinfrastruktur, Psychotherapierpraxis, Pflegeeinrichtung, Physiotherapie, Betriebstätte

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024