Abfallerzeugernummer Erteilung

    Abfallerzeugernummer beantragen

    Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Betriebsstätten der Abfallerzeugung müssen Sie im Rahmen des Abfallnachweisverfahrens die von der zuständigen Behörde erteilten Betriebsnummern angeben.

    Beschreibung

    Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer einzelnen Betriebsstätten der Abfallerzeugung in abfallrechtlichen Verfahren zu ermöglichen, müssen Sie, sofern Sie nicht Kleinmengenerzeuger mit einem Anfall unter 2 t nachweispflichtigen Abfalls sind, entsprechende behördliche Betriebsnummern verwenden. Hierfür nutzen Sie die von der zuständigen Behörde ausgestellten Betriebsnummern.

    Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine an. Die Betriebsnummern ordnen die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat eindeutig zu.

    Die Betriebsnummern erhalten Sie von der jeweils zuständigen Behörde. Die Zuständigkeit ist in den Ländern unterschiedlich und gegebenenfalls für Erzeuger:innen und Entsorger:innen sowie nach Art des Betriebes differenziert geregelt.

    Die Erzeugernummer wird im Abfallüberwachungssystem (ASYS) erfasst.

    Online-Dienst

    OD GADSYS Vergabe abfallrechtlicher Betriebsnummern

    ID: L100038_220201943

    Beschreibung

    Im Online-Dienst können Sie behördliche Betriebsnummern als Erzeuger:in oder Entsorger:in von Abfällen beantragen. Zudem besteht die Möglichkeit den zuständigen Behörden auf einfache Art Änderungen oder Löschungen bezüglich der Angaben zum Betrieb mitzuteilen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 04.04.2024 (von: Nitsch, Stephanie)

    Technisch geändert am 04.04.2024 (von: Nitsch, Stephanie)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an dsa Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz; Referat 74 | Abfallrechtliche Überwachung.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 74 - Abfallrechtliche Überwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Göschwitzer Str. 41

    07745 Jena

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57394-2450

    Fax: 0361 57394-2222

    E-Mail: poststelle@tlubn.thueringen.de

    Internet

    Stichwörter

    TLUBN

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2024 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Nitsch, Stephanie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Gewerbeanmeldung und/ oder Handelsregister-Auszug (Kopie)

    Voraussetzungen

    Sie sind Erzeuger nachweispflichtiger (gefährlicher) Abfälle mit mehr als 2 t /a.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Abfallerzeugernummer können Sie über den Online-Dienst oder über die vom TLUBN zur Verfügung gestellten Formulare beantragen.
    • Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob Ihre Angaben vollständig und plausibel sind und ob Sie die erforderlichen Unterlagen beigefügt haben. Gegegebenfalls fordert sie Angaben und Unterlagen nach.
    • Sind Ihnen Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.

    Fristen

    Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen.

    Bearbeitungsdauer

    Variabel, im Regelfall weniger als ein Woche

    Kosten

    Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 22.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 11.12.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 11.12.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)