Kraftfahrzeugzulassung - Den Ersatz der Betriebserlaubnis von zulassungsfreien Fahrzeugen nach Verlust beantragen
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente müssen Sie Ersatz beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einzelbetriebserlaubnis eines zulassungsfreien Fahrzeugs verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, müssen Sie eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt bekommen.
Bei Diebstahl müssen Sie unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei machen.
Zu einem Kraftfahrzeug oder Anhänger gehört eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei zulassungsfreien Fahrzeugen eine Betriebserlaubnis/das COC-Papier.
Geht etwas davon verloren oder wird gestohlen, müssen Sie dies umgehend Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde melden und eine neue Zulassungsbescheinigung beziehungsweise Betriebserlaubnis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Ansprechpartner
Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 41 - Straßenverkehr - Kfz-Zulassungsbehörde
Adresse
Postanschrift
Postfach 11 65
04581 Altenburg
Hausanschrift
Zeitzer Str./Lindenaustraße
Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Für die Kfz-Zulassungsstelle vereinbaren Privatpersonen und Firmen vorab bitte Termine: telefonisch (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13:30 bis 16 Uhr unter Tel. 03447 586-602 ), per E-Mail unter kfz.zulassung@altenburgerland.de oder schriftlich. Zulassungsdienste, Autohäuser und Kfz-Händler können ihre Unterlagen in der Zeit von 7:30 bis 08:00 Uhr abgeben und nach Info über die Fertigstellung wieder abholen. Die Behörde weist darauf hin, dass Unterlagen nur vollständig angenommen werden. Außerdem sollten Kennzeichen vorher geprägt werden. Zugang erhalten nur Antragsteller ohne Begleitperson. Im Gebäude besteht kein Maskenpflicht, der Mindestabstand von 1,5 Metern wird empfohlen sowie die Beachtung der Nies- und Hustenetikette. Die Führerscheinstelle vergibt zeitgleich Termine unter der Rufnummer 03447 586-619 , - 622 , - 618 , - 621 oder per E-Mail unter fahrerlaubnisbehoerde@altenburgerland.de .  
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
- bei Verlust:
- Verlusterklärung beziehungsweise eidesstattliche Versicherung oder Verlustanzeige der Polizei
- Ausweisdokument der/s Verursachenden
- eventuell eine Bestätigung des Fahrzeughalters
- bei Verlust durch Vereine/Unternehmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vereinsregisterauszug
- bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
- gegebenenfalls Gutachten nach eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder eines Berechtigten eines Technischen Dienstes
Formulare
Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Einige Zulassungsbehörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Anträge zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug bei der Zulassungsstelle des Kreises bereits gespeichert sind, kann Ihnen ein Ersatzdokument sofort ausgestellt werden.
Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.
Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Prüforganisation vorzulegen. Die Prüforganisation erstellt ein technisches Gutachten. Mit dem Gutachten der Prüfungsorganisation kann die Zulassungsstelle die Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument beziehungsweise die Betriebserlaubnis nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 06.12.2023