Antrag auf Eichung Entgegennahme

    Eichung beantragen

    Sie möchten, dass einzelne oder mehrere Messgeräte geeicht werden? Dann müssen Sie einen entsprechenden Eichantrag bei der zuständigen Behörde stellen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie müssen die Eichung eines einzelnen Messgerätes oder mehrerer Messgeräte auf Einhaltung gesetzlich festgelegter Anforderungen durch eine Eichbehörde beantragen.

    Geeicht werden können nur Messgeräte, wenn sie messtechnisch und ihrer Beschaffenheit nach, die wesentlichen gesetzlichen Anforderungen nach der Mess- und Eichverordnung erfüllen.

    Hält das Messgerät bei der eichtechnischen Prüfung die Anforderungen ein, wird durch eine amtliche Kennzeichnung für eine weitere Eichfrist die Zulässigkeit der Verwendung im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr sowie zu Messungen im öffentlichen Interesse zum Ausdruck gebracht.

    Die Eichbehörden prüfen Messgeräte

    • des Handels (zum Beispiel Waagen, Zapfsäulen an Tankstellen, Tankwagen für Mineralöl, Fahrpreisanzeiger in Taxis),
    • des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes (zum Beispiel Schallpegelmessgeräte, Dosimeter) und
    • der Polizei (zum Beispiel Atemalkoholmessgeräte, Radarmessgeräte).

    Für die verschiedenen Messgerätearten gibt es unterschiedliche gesetzlich vorgeschriebene Eichfristen, die in der Mess- und Eichverordnung geregelt sind.

    Online-Dienst

    Eichung beantragen

    ID: L100038_226178169

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 12.02.2025

    Technisch geändert am 12.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    zuständige Stelle

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Eichvollzug Regionalbereich Südthüringen

    Adresse

    Postanschrift

    Tennstedter Straße 8/9

    99947 Bad Langensalza

    Lieferanschrift

    Unterpörlitzer Strasse 2

    98693 Ilmenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03677 850-201

    E-Mail: Eichvollzug-Sued@tlv.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 18.07.2016

    Technisch geändert am 27.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    Geeicht werden können nur Messgeräte, wenn sie den wesentlichen Anforderungen der Mess- und Eichverordnung entsprechen. Das Messgerät muss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

    • Baumusterprüfbescheinigung beziehungsweise Bauartzulassung einer Konformitätsbewertungsstelle
    • allgemeine Zulassung zur Eichung beziehungsweise Baumusterprüfbescheinigung
    • bei EG-Bauartzulassung: Bauartzulassung einer europäischen Zulassungsbehörde
    • Konformitätsbewertung nach nationalen Vorschiften, europäischer Messgeräterichtlinie oder nach europäischer Waagenrichtlinie (CE-Kennzeichnung)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch und gegebenenfalls im Anschluss verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Als Verwender oder Verwenderin von Messgeräten müssen Sie die Eichung Ihres Messgeräts schriftlich oder online beantragen.
    • Die Eichung erfolgt in der Regel am Aufstellungsort des Messgerätes.
    • Je nach Art des Messgerätes kann die Eichung im Rahmen einer Rundfahrt erfolgen.
    • Der oder die Eichbedienstete kommt ohne Anmeldung zur Eichung vorbei (zum Beispiel bei Ladenwaagen) oder es wird ein Termin mit Ihnen abgestimmt (zum Beispiel bei Fahrzeugwaagen).
    • Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme müssen Sie einer staatlich anerkannten Prüfstelle zur Eichung vorlegen.
    • Hält das Messgerät bei der eichtechnischen Prüfung die Anforderungen ein, wird durch eine amtliche Kennzeichnung für eine weitere Eichfrist die Zulässigkeit der Verwendung im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr sowie zu Messungen im öffentlichen Interesse zum Ausdruck gebracht.

    Fristen

    Antragsfrist: 10 Wochen (Ein Antrag auf Eichung ist mindestens zehn Wochen vor Ablauf der Eichfrist zu stellen. Eine Weiterverwendung über das Eichfristende hinaus ist danach nur auf Antrag möglich. Dies gilt nur für Messgeräte, deren Eichfrist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht beendet ist und wenn der Messgeräteverwender das Erforderliche zur Durchführung der Eichung getan hat (Mitwirkungspflichten).)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer eines Antrags kann nicht pauschalisiert werden, da diese von einer Vielzahl von Faktoren abhängt. Bei Rückfragen zur Bearbeitungsdauer melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Eichamt.

    Kosten

    Die für die Eichung von Messgeräten erhobenen Gebühren werden bundeseinheitlich durch die Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (Mess- und Eichgebührenverordnung - MessEGebV) geregelt.

    Vorkasse ist nicht möglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) am 04.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2023

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Stichwörter

    Eichantrag, Eichung anmelden, Eichen, Eichung Messgeräte, Mess- und Eichgesetz, Messgeräte, Prüfung Messgerät, Mess- und Eichverordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024