SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen Entgegennahme

    SEPA-Lastschriftmandat für die Kommune erteilen

    Durch ein SEPA-Lastschriftmandat erlauben Sie Ihrer Kommune Geld von Ihrem Bankkonto abzubuchen. So zahlen Sie Gebühren oder Rechnungen bargeldlos, bequem und immer pünktlich.

    Beschreibung

    Die SEPA-Basislastschrift ist ein EU-weiter Standard für Lastschriftverfahren. Anders als bei einer Überweisung löst bei hier der Zahlungsempfänger, also Ihre Kommune, die Zahlung aus. Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie vorab dem Einzug der fälligen Forderung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so durch Ihre Kommune automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden.

    Eine Lastschrift bietet sich besonders bei wiederkehrenden Zahlungen an.

    Online-Dienst

    SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen

    ID: L100038_220678988

    Beschreibung

    Mit diesem Onlineantrag können Sie ein einmaliges oder wiederkehrendes SEPA-Lastschriftmandat für kostenpflichtige Verwaltungsleistungen erteilen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Kommune.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Kreiskasse

    Beschreibung

    Die Kreiskasse ist zuständig für den gesamten Zahlungsverkehr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um die Leistung von Ausgaben und die Annahme von Einnahmen sowie um die ordnungsgemäße Buchführung. Die Kreiskasse verwaltet alle Konten und eventuell vorhandenen Rücklagen des Landkreises und verantwortet die zinsgünstige Anlage des Kassenbestandes. Sie stellt weiterhin die ständige Kassenliquidität sicher und verwahrt von Dritten hinterlegte Wertgegenstände. Außerdem ist sie zuständig für das Mahnwesen und die zwangsweise Einziehung offener Forderungen (Vollstreckung). Im Rahmen der Amtshilfe zieht sie auch Forderungen anderer Institutionen (z. Bsp. Gebühreneinzugszentrale - GEZ, Industrie- und Handelskammer - IHK, Handwerkskammern, Gemeinden und Städte etc.) ein.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Regio Südost
    • Haltestelle: Bahnhofstraße
      Linien:
      • Bus: 211
      • Bus: 210
      • Bus: 216
      • Bus: 208
      • Bus: 242
      • Bus: 243
      • Bus: 270
      • Bus: 212
      • Bus: 201
      • Bus: 205

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-310

    E-Mail: vollstreckung@lra-soemmerda.de

    E-Mail: kreiskasse@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde

    Empfänger: Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde

    IBAN: DE33 8205 1000 0140 0344 63

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einmalig oder regelmäßig Geld an eine andere Stelle zahlen.
    • Der Zahlungsempfänger, also Ihre Kommune, bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.
    • Damit der Zahlungsempfänger den fälligen Geldbetrag per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen kann, ist vorab Ihre Einwilligung notwendig. Diese geben Sie in Form des SEPA-Lastschriftmandats.
    • Jedes SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Angaben enthalten:
      • Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
      • eine GläubigerIdentifikationsnummer (CI),
      • Name des Kunden (Zahler),
      • Bezeichnung der Bank des Kunden (Zahler) und
      • seine Kundenkennung (IBAN).
    • Sie können Ihr erteiltes SEPA-Mandat jederzeit widerrufen.

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen das ThAVEL-Formular "Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats" aus.
    • Ihre Kommune, prüft das Vorhandensein aller notwendigen Angaben.
    • Mindestens 14 Tage vor Fälligkeit des einzuziehenden Geldbetrages erhalten Sie eine Vorabinformation über die anstehende Abbuchung.
    • Die Abbuchung von Ihrem Girokonto erfolgt automatisch zum Fälligkeitstag.

    Fristen

    • Die Kommune muss die Belastung Ihres Girokontos durch eine SEPALastschrift rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Kalendertage vor Fälligkeit ankündigen, damit Sie sich auf die Abbuchung einstellen können.
    • Das SEPA-Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig.
    • Es erlischt automatisch, wenn in diesem Zeitraum kein Betrag abgebucht wurde.
    • Bucht der Zahlungsempfänger in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36 Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.
    • Sie können Ihr erteiltes SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Tage

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommune am 02.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Stichwörter

    Lastschrift, Bankeinzug, Abbuchung, SEPA-Mandat, ELV, Einzugsermächtigung, elektronisches Lastschriftverfahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English