SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen Entgegennahme

    SEPA-Lastschriftmandat für die Kommune erteilen

    Durch ein SEPA-Lastschriftmandat erlauben Sie Ihrer Kommune Geld von Ihrem Bankkonto abzubuchen. So zahlen Sie Gebühren oder Rechnungen bargeldlos, bequem und immer pünktlich.

    Beschreibung

    Die SEPA-Basislastschrift ist ein EU-weiter Standard für Lastschriftverfahren. Anders als bei einer Überweisung löst bei hier der Zahlungsempfänger, also Ihre Kommune, die Zahlung aus. Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie vorab dem Einzug der fälligen Forderung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so durch Ihre Kommune automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden.

    Eine Lastschrift bietet sich besonders bei wiederkehrenden Zahlungen an.

    Online-Dienst

    SEPA-Lastschriftmandat erteilen

    ID: L100038_218290662

    Beschreibung

    Mit diesem Onlineantrag können Sie ein einmaliges oder wiederkehrendes SEPA-Lastschriftmandat für kostenpflichtige Verwaltungsleistungen erteilen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

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    Version

    Technisch erstellt am 14.11.2023 (von: FJD VHK, Webservice)

    Technisch geändert am 14.11.2023 (von: FJD VHK, Webservice)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Kommune.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe - Kasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7

    99958 Tonna

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: finanzen@vg-fahner-hoehe.de

    Telefon Festnetz: 036042 757-25

    Fax: 036042 757-50

    Version

    Technisch erstellt am 13.03.2024 (von: Offenhammer, Hendrik)

    Technisch geändert am 24.10.2024 (von: Offenhammer, Hendrik)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einmalig oder regelmäßig Geld an eine andere Stelle zahlen.
    • Der Zahlungsempfänger, also Ihre Kommune, bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.
    • Damit der Zahlungsempfänger den fälligen Geldbetrag per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen kann, ist vorab Ihre Einwilligung notwendig. Diese geben Sie in Form des SEPA-Lastschriftmandats.
    • Jedes SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Angaben enthalten:
      • Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
      • eine GläubigerIdentifikationsnummer (CI),
      • Name des Kunden (Zahler),
      • Bezeichnung der Bank des Kunden (Zahler) und
      • seine Kundenkennung (IBAN).
    • Sie können Ihr erteiltes SEPA-Mandat jederzeit widerrufen.

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen das ThAVEL-Formular „Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats“ aus.
    • Ihre Kommune, prüft das Vorhandensein aller notwendigen Angaben.
    • Mindestens 14 Tage vor Fälligkeit des einzuziehenden Geldbetrages erhalten Sie eine Vorabinformation über die anstehende Abbuchung.
    • Die Abbuchung von Ihrem Girokonto erfolgt automatisch zum Fälligkeitstag.

    Fristen

    • Die Kommune muss die Belastung Ihres Girokontos durch eine SEPALastschrift rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Kalendertage vor Fälligkeit ankündigen, damit Sie sich auf die Abbuchung einstellen können.
    • Das SEPA-Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig.
    • Es erlischt automatisch, wenn in diesem Zeitraum kein Betrag abgebucht wurde.
    • Bucht der Zahlungsempfänger in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36 Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.
    • Sie können Ihr erteiltes SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Tage

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommune am 02.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 07.11.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)