SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen Entgegennahme

    SEPA-Lastschriftmandat für die Kommune erteilen

    Durch ein SEPA-Lastschriftmandat erlauben Sie Ihrer Kommune Geld von Ihrem Bankkonto abzubuchen. So zahlen Sie Gebühren oder Rechnungen bargeldlos, bequem und immer pünktlich.

    Beschreibung

    Die SEPA-Basislastschrift ist ein EU-weiter Standard für Lastschriftverfahren. Anders als bei einer Überweisung löst bei hier der Zahlungsempfänger, also Ihre Kommune, die Zahlung aus. Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie vorab dem Einzug der fälligen Forderung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so durch Ihre Kommune automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden.

    Eine Lastschrift bietet sich besonders bei wiederkehrenden Zahlungen an.

    Online-Dienst

    Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Hunden

    ID: L100038_218203179

    Beschreibung

    In diesem Onlineantrag können Sie: - den Beginn der Haltung eines Hundes anzeigen, - die Beendigung der Hundehaltung (z. B. durch Weggabe des Hundes oder Tod des Hundes) mitteilen, - Änderungen in Ihren persönlichen Daten (z. B. aufgrund eines Umzuges oder einer Namensänderung) mitteilen, - Eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung beantragen oder eine Änderung steuerlich relevanter Angaben mitteilen oder - einen Ersatz für eine verlorene Hundesteuermarke beantragen. Als Halter:in eines Hundes sind Sie verpflichtet, der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie wohnhaft sind, die Haltung Ihres Hundes anzuzeigen. Beachten Sie bitte, dass Sie gemäß § 2 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) den Hund auf eigene Kosten dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen:e Tierarzt:in kennzeichen lassen müssen. Ebenfalls ist nach § 2 Abs. 5 ThürTierGefG der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Thüringer Verordnung über die Art und Weise der Kennzeichnung von Hunden und über die Verwendung der Daten von Haltern von Hunden (Thüringer Chippflichtverordnung - ThürChipVO-) enthält weitere Vorgaben, welche Daten der Behörde mitzuteilen sind. Wer einen Hund hält, ist gemäß der örtlichen Hundesteuersatzung steuerpflichtig. Hier sind auch die jeweiligen Mitteilungspflichten an die Hundehaltenden begründet.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Kommune.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - I.3.2 Sachgebiet Kasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    99706 Sondershausen

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 11  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03632 74188141

    Telefon Festnetz: 03632 741-141

    E-Mail: kaemmerei@kyffhaeuser.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landgemeinde Artern

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 14

    06556 Artern

    Kontakt

    Fax: 03466 3255-50

    Telefon Festnetz: 03466 3255-0

    E-Mail: stadt-artern@t-online.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einmalig oder regelmäßig Geld an eine andere Stelle zahlen.
    • Der Zahlungsempfänger, also Ihre Kommune, bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.
    • Damit der Zahlungsempfänger den fälligen Geldbetrag per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen kann, ist vorab Ihre Einwilligung notwendig. Diese geben Sie in Form des SEPA-Lastschriftmandats.
    • Jedes SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Angaben enthalten:
      • Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
      • eine GläubigerIdentifikationsnummer (CI),
      • Name des Kunden (Zahler),
      • Bezeichnung der Bank des Kunden (Zahler) und
      • seine Kundenkennung (IBAN).
    • Sie können Ihr erteiltes SEPA-Mandat jederzeit widerrufen.

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen das ThAVEL-Formular "Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats" aus.
    • Ihre Kommune, prüft das Vorhandensein aller notwendigen Angaben.
    • Mindestens 14 Tage vor Fälligkeit des einzuziehenden Geldbetrages erhalten Sie eine Vorabinformation über die anstehende Abbuchung.
    • Die Abbuchung von Ihrem Girokonto erfolgt automatisch zum Fälligkeitstag.

    Fristen

    • Die Kommune muss die Belastung Ihres Girokontos durch eine SEPALastschrift rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Kalendertage vor Fälligkeit ankündigen, damit Sie sich auf die Abbuchung einstellen können.
    • Das SEPA-Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig.
    • Es erlischt automatisch, wenn in diesem Zeitraum kein Betrag abgebucht wurde.
    • Bucht der Zahlungsempfänger in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36 Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.
    • Sie können Ihr erteiltes SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Tage

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommune am 02.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Stichwörter

    ELV, Lastschrift, elektronisches Lastschriftverfahren, SEPA-Mandat, Abbuchung, Einzugsermächtigung, Bankeinzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English