Meldung über Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung von Produkten aus fremden Erzeugnissen Entgegennahme

    Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung der Abgabe, Verwendung und Verwertung von Produkten aus fremden Erzeugnissen melden

    Wenn Sie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein übernommen haben, sind Sie zur Angabe der Lieferbetriebe und der übernommenen Produkte in Form des Lieferantenverzeichnisses verpflichtet.

    Beschreibung

    Wenn Sie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein von einem Weinbaubetrieb oder einem anderen Betrieb zur Weinerzeugung oder zur Abgabe übernommen haben, müssen Sie ein Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung abgeben. Sie sind verpflichtet alle Zugänge und Zukäufe zu melden.

    Es handelt sich um eine reine Meldung. Sie erhalten anschließend keinen Bescheid von der Behörde.

    Online-Dienst

    Onlinedienst Weinbau

    ID: L100038_214455989

    Beschreibung

    Der digitale Service für die Weinwirtschaft ermöglicht es Weinbaubetrieben und anderen Marktteilnehmern im Bereich der Weinwirtschaft, weinrechtliche Meldungen und Anträge auch digital zu erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 04.12.2023 (von: Endler, Michaela)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd in Weißenfels.

    Ansprechpartner

    Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Müllner Straße 59

    06667 Weißenfels

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 344 32800

    Fax: +49 344 328080

    E-Mail: ALFWSF.Poststelle@alff.mlu.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2023 (von: Endler, Michaela)

    Technisch geändert am 16.01.2024 (von: Böttger, Thomas)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Sie haben (beispielsweise als Kellerei oder Handelsunternehmen) Weinerzeugnisse wie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein zur Weinerzeugung oder unveränderten Abgabe von einem Lieferanten (beispielsweise Weinbauerei, Winzerei) übernommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können das Lieferantenverzeichnis online melden.

    • Melden Sie sich beim OnlineDienst Weinbau mit Ihren Zugangsdaten an und rufen Sie das Lieferantenverzeichnis auf.
    • Das Programm leitet Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
    • Füllen Sie die Eingabefelder online aus.
    • Am Ende der Eingabemasken können Sie das Formular direkt online an die zuständige Stelle senden.

    Alternativ können Sie die Meldung per Post, Fax, oder E-Mail einreichen.

    • Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
    • Sie füllen das Formular aus und reichen es dort per Post oder per Fax fristgerecht ein.

    Alternativ können Sie das Formular einscannen und per E-Mail an die zuständige Stelle senden.

    Fristen

    Das Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung müssen Sie bis spätestens zum 15. Januar des auf die Ernte folgenden Jahres einreichen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Weinbau in Thüringen finden Sie beim TLLLR:

    Unterstützende Institutionen

    Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 41

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 28.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 24.10.2023 (von: Nickl, Anne)

    Technisch geändert am 08.05.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)