Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende Bewilligung

    Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen

    Als Unternehmen können Sie Zuschüsse oder eine Beratung erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Personen  zu erhalten oder neu zu schaffen.

    Beschreibung

    Wenn Sie zum Erhalt bestehender und/oder Schaffung neuer Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Personen Unterstützung benötigen, können Sie finanzielle oder beratende Leistung beantragen.

    Gefördert werden (Einzel-)Unternehmen.

    Sie können aus zwei verschiedenen Optionen wählen:

    • eine Beratungsleistung zum Thema „Bewilligung von Leistungen für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen an Unternehmen“ durch die zuständige Behörde anfragen

    oder

    • eine finanzielle Leistung mittels einer Antragstellung beantragen. Dort können Sie alle relevanten Informationen zum Unternehmen und zur schwerbehinderten oder ihr gleichgestellten Person angeben. Ihren Bedarf können Sie in einem Freitextfeld beschreiben oder – sobald diese Anträge ergänzt worden sind – folgende Leistungen direkt beantragen:
      • Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ) beziehungsweise Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen,
      • bedarfsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeitsplätzen beziehungsweise dem Arbeitsumfeld,
      • Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes,
      • Berufsausbildung,
      • Sonstige Maßnahmen zu den Bedürfnissen angemessenen Beschäftigung (beispielsweise Qualifizierungsmaßnahmen).

    Der Förderumfang wird individuell und abhängig von der benötigten Leistung festgelegt. Die tatsächliche Höhe der Förderung errechnet sich aus dem Umfang der Maßnahme.

    Online-Dienst

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende beantragen

    ID: L100038_219151789

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 16.01.2024 (von: Lutter, Sylvia)

    Technisch geändert am 16.01.2024 (von: Lutter, Sylvia)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Integrationsamt.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Integrationsamt - Referat 640

    Adresse

    Hausanschrift

    Puschkinplatz 7

    07545 Gera

    Parkplatz: öffentliche Parkplätze in der Umgebung nutzen
    Anzahl: 0

    Gera Hauptbahnhof

    Straßenbahn: Linie 1

    Regionalbahn: Gera Hauptbahnhof

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57334-4307

    Fax: 0361 57334-4611

    E-Mail: integrationsamt.gera@tlvwa.thueringen.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2009 (von: Sylvia Lutter)

    Technisch geändert am 08.11.2023 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen werden benötigt:

    • Kopie eines aktuellen Nachweises der Beschäftigung (Arbeitsvertrag),
    • Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise des Gleichstellungsbescheides.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie beschäftigen schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) an Unternehmen kann online erfolgen. Das antragstellende Unternehmen beschreibt das Anliegen und senden dies nebst den geforderten Unterlagen an die zuständige Behörde. Nach Prüfung des Antrages nimmt die zuständige Behörde Kontakt mit dem Unternehmen auf.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 17.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 05.10.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 10.11.2023 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)