Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen
Als Unternehmen können Sie Zuschüsse oder eine Beratung erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Personen zu erhalten oder neu zu schaffen.
Beschreibung
Wenn Sie zum Erhalt bestehender und/oder Schaffung neuer Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Personen Unterstützung benötigen, können Sie finanzielle oder beratende Leistung beantragen.
Gefördert werden (Einzel-)Unternehmen.
Sie können aus zwei verschiedenen Optionen wählen:
- eine Beratungsleistung zum Thema „Bewilligung von Leistungen für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen an Unternehmen“ durch die zuständige Behörde anfragen
oder
- eine finanzielle Leistung mittels einer Antragstellung beantragen. Dort können Sie alle relevanten Informationen zum Unternehmen und zur schwerbehinderten oder ihr gleichgestellten Person angeben. Ihren Bedarf können Sie in einem Freitextfeld beschreiben oder – sobald diese Anträge ergänzt worden sind – folgende Leistungen direkt beantragen:
- Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ) beziehungsweise Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen,
- bedarfsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeitsplätzen beziehungsweise dem Arbeitsumfeld,
- Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes,
- Berufsausbildung,
- Sonstige Maßnahmen zu den Bedürfnissen angemessenen Beschäftigung (beispielsweise Qualifizierungsmaßnahmen).
Der Förderumfang wird individuell und abhängig von der benötigten Leistung festgelegt. Die tatsächliche Höhe der Förderung errechnet sich aus dem Umfang der Maßnahme.
Online-Dienst
Teilhabe am Arbeitsleben online beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Integrationsamt.
Ansprechpartner
Thüringer Landesverwaltungsamt - Integrationsamt - Referat 640
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 100 143
98490 Suhl
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Kopie eines aktuellen Nachweises der Beschäftigung (Arbeitsvertrag),
- Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise des Gleichstellungsbescheides.
Formulare
Voraussetzungen
Sie beschäftigen schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Die Beantragung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) an Unternehmen kann online erfolgen. Das antragstellende Unternehmen beschreibt das Anliegen und senden dies nebst den geforderten Unterlagen an die zuständige Behörde. Nach Prüfung des Antrages nimmt die zuständige Behörde Kontakt mit dem Unternehmen auf.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 17.10.2023
Stichwörter
Leistungen an Arbeitgebende, Eingliederung, Schaffung Arbeitsplatz, Berufsförderung, Arbeitsförderung, Behinderungsgerechter Arbeitsplatz, Erhalt Arbeitsplatz, Leistungen Inklusionsamt, Behinderungsgerechter Ausbildungsplatz, Sicherung Arbeitsplatz, Behinderungsgerechte Beschäftigung, Schwerbehinderung, Arbeitsassistenz, Inklusion, Erhalt Ausbildungsplatz, Hilfe und Förderung, Geldleistungen, Begleitende Hilfe, Sicherung Ausbildungsplatz, Leistungen für Schwerbehinderte, Menschen mit Behinderung, Technische Arbeitshilfen, Förderung, Finanzielle Zuschüsse, schwerbehinderte Menschen, Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, Schaffung Ausbildungsplatz, Leistungen Integrationsamt, Zuschüsse, Beantragung von Leistungen, Gleichstellung, Leistungen für Arbeitgebende, Arbeitsplatzausstattung, Teilhabe am Arbeitsleben, Behinderungsgerechte Einrichtung, Hilfe für Menschen