Wasserentnahme aus Grund- oder Oberflächenwasser melden

    Sie entnehmen Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächenwasser? Dann müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen an die zuständige Stelle melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächenwasser in einer bestimmten Menge entnehmen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.

    Online-Dienst

    Wasserentnahme Online melden

    ID: L100038_219682169

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Göschwitzer Str. 41

    07745 Jena

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57394-2000

    Fax: 0361 57394-2222

    E-Mail: poststelle@tlubn.thueringen.de

    Internet

    Stichwörter

    TLUBN

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zur entnommenen Wassermenge je Wassergewinnungsanlage
    • Anlagendokumentation
    • Schematischer Übersichtsplan
    • Schichtenverzeichnis, Brunnenausbauzeichnung, etc.
    • Information über besondere Vorkommnisse im Berichtsjahr

    Voraussetzungen

    • Sie sind kein Träger der öffentlichen Wasserversorgung, sondern ein sonstiger Gewässerbenutzer.
    • Sie entnehmen Grundwasser oder Oberflächenwasser in einer erlaubnispflichtigen Menge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    entfällt, da reine Berichterstattung

    Verfahrensablauf

    Die Berichterstattung über die jährlich entnommenen Wassermengen und die Vorlage von Anlagendokumentationen können Sie online vornehmen:

    • Die Gewässerbenutzer beschaffen sich ein Konto zur ThAVELNutzung
    • Die benutzerbezogenen Daten und Wassermengen werden in ein OnlineFormular eingetragen
    • Sonstige Dokumente werden hochgeladen

    Fristen

    Die Berichterstattung durch die Gewässerbenutzer muss jährlich bis zum 31.03. erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    • Da es sich um eine reine Berichtspflicht handelt gibt es keine festgelegte Bearbeitungsdauer
    • Es erfolgt eine stichprobenhafte Kontrolle der Plausibilität durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
    • gegebenenfalls werden Nachfragen gestellt

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 07.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Stichwörter

    Rohwassereigenkontrollverordnung, Eigenkontrolle, Grundwasser, Gewässerbenutzer, Rohwasser, Anlagendokumentation, Wassermenge, Grundwasserentnahme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English