Wasserentnahme aus Grund- oder Oberflächenwasser melden
Sie entnehmen Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächenwasser? Dann müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen an die zuständige Stelle melden.
Beschreibung
Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächenwasser in einer bestimmten Menge entnehmen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Online-Dienst
Wasserentnahme Online melden
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zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
TLUBN
erforderliche Unterlagen
- Angaben zur entnommenen Wassermenge je Wassergewinnungsanlage
- Anlagendokumentation
- Schematischer Übersichtsplan
- Schichtenverzeichnis, Brunnenausbauzeichnung, etc.
- Information über besondere Vorkommnisse im Berichtsjahr
Voraussetzungen
- Sie sind kein Träger der öffentlichen Wasserversorgung, sondern ein sonstiger Gewässerbenutzer.
- Sie entnehmen Grundwasser oder Oberflächenwasser in einer erlaubnispflichtigen Menge.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
entfällt, da reine Berichterstattung
Verfahrensablauf
Die Berichterstattung über die jährlich entnommenen Wassermengen und die Vorlage von Anlagendokumentationen können Sie online vornehmen:
- Die Gewässerbenutzer beschaffen sich ein Konto zur ThAVELNutzung
- Die benutzerbezogenen Daten und Wassermengen werden in ein OnlineFormular eingetragen
- Sonstige Dokumente werden hochgeladen
Fristen
Die Berichterstattung durch die Gewässerbenutzer muss jährlich bis zum 31.03. erfolgen.
Bearbeitungsdauer
- Da es sich um eine reine Berichtspflicht handelt gibt es keine festgelegte Bearbeitungsdauer
- Es erfolgt eine stichprobenhafte Kontrolle der Plausibilität durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
- gegebenenfalls werden Nachfragen gestellt
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 07.08.2023
Stichwörter
Rohwassereigenkontrollverordnung, Eigenkontrolle, Grundwasser, Gewässerbenutzer, Rohwasser, Anlagendokumentation, Wassermenge, Grundwasserentnahme