Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Änderung

    Hortbesuch ändern

    Hier erhalten Sie Informationen dazu, wie Sie Ihre persönlichen Daten ändern oder die Betreuungszeiten des Schul- beziehungsweise Ferienhorts ihres Kindes angepasst werden können.

    Beschreibung

    Sie können Änderungen in Bezug auf die persönlichen Angaben Ihres Kindes und/oder von Ihnen, der familiären Situation oder der erforderlichen Betreuungszeiten melden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Hortgebührenstelle des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Familienförderung / Leistung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-König-Straße 42

    98527 Suhl

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 53  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03681 742435(SB Vatersch.- u. Unterhaltsangelegenheiten)

    Telefon Festnetz: 03681 742530(Sachgebietsleitung)

    Telefon Festnetz: 03681 742556(SB BaföG / Elterngeld)

    Telefon Festnetz: 03681 742635(SB Bundeselterngeld)

    Telefon Festnetz: 03681 742503(SB Unterhaltsvorschuss)

    Telefon Festnetz: 03681 742528(SB wirtsch. Jugendhilfe Kitas/Hort)

    Fax: 03681 742542

    E-Mail: jugendamt@stadtsuhl.de

    Weitere Informationen

    Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice

    Bürgerservice, digitale Dienstleistungen in Suhl

    Unterhaltsvorschuss Online - Finanzielle Hilfen für Kinder von Alleinerziehenden

    Startseite - Unterhaltsvorschuss online (unterhaltsvorschuss-online.de)

    Der BAföG-Antrag

    BAföG Digital (bafoeg-digital.de)

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • schriftliche Mitteilung (formlos)
    • gegebenenfalls Einkommensnachweise

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Kinder in Hortbetreuung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Änderung zur Hortbetreuung müssen Sie schriftlich der zuständigen Stelle mitteilen. Nachdem die Änderungsmitteilung geprüft wurde, erhalten Sie von der Hortgebührenstelle gegebenenfalls einen Bescheid mit den neu festgesetzten Hortgebühren.

    Kosten

    Sie werden an den Hortgebühren beteiligt, die sich aus Personal- und Sachkosten zusammensetzen. Weitere Informationen sind in der Leistungsbeschreibung "Gebühren für den Hortbesuch ermitteln lassen" zu finden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 07.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Stichwörter

    Änderung, Schulhort, Ferienhort, Hortbetreuung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de