Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.
Beschreibung
Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
- Sorgeerklärungen abgegeben werden.
- Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
- Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist.
Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.
zuständige Stelle
Zuständiges Jugendamt
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Weimar - Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
Adresse
Postfachadresse
Postfach 2014
99401 Weimar
Postfachadresse
Postfach 2014
99423 Weimar
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Linie:- Bus: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Zur Vermeidung von Wartezeiten vereinbaren Sie sich bitte telefonisch einen Termin. Beurkundungen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03643 762-568
Kontaktperson
Frau A. Hurtig
Telefon Festnetz: 03643 762-957
Frau K. Schindler
Telefon Festnetz: 03643 762-957
erforderliche Unterlagen
Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Voraussetzungen
- Geburtsdatum des Kindes
- Geburtsort des Kindes
- Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat
Rechtsgrundlage(n)
§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html
Rechtsbehelf
Nein
Verfahrensablauf
Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.
- Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
- Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
3 Tage bis 6 Wochen
Kosten
Kostenlos
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 19.10.2022
Stichwörter
Beistandschaft, elterliche Sorge, Sorgeregister, Alleiniges Sorgerecht, Negativattest, Bescheinigung, Gemeinsame Sorge, Sorgeerklärung, Uneheliches Kind, Negativbescheinigung, Sorgerecht, Elterliche Sorge