Stadtverwaltung Weimar - Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Bus: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 2014
99423 Weimar
Postanschrift
99401 Weimar
Postanschrift
Postfach 2014
99401 Weimar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie uns nach vorheriger Terminvereinbarung oder per E-Mail unter unterhalt@stadtweimar.de sowie unter unterhaltsvorschuss@stadtweimar.de für alle Anliegen im Zusammenhang mit Fragen oder Mitteilungen zum Unterhaltsvorschuss.
Kontakt
E-Mail: unterhaltsvorschuss@stadtweimar.de
E-Mail: unterhalt@stadtweimar.de
Telefon Festnetz: 03643 762-960
Zuständigkeit für
Weimar
- Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
- Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern
- Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft
- Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten
- Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
- Die gemeinsame Sorge erklären
- Informationen zum Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden
- Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und verfolgen.
- Unterhaltsvorschuss beantragen um einen finanziellen Vorschuss zu erhalten falls der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlen will oder kann (gilt auch im Falle des Todes des Partners / der Partnerin). • Beistandschaft beantragen um Unterhaltsansprüche festzulegen und gegebenenfalls zu beurkunden und um Unterstützung zu erfahren diesen Unterhalt einzufordern
- Unterhaltszahlung
- Vaterschaftsanerkennung