Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung

    Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

    Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.

    Beschreibung

    Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

    Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

    • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
    • das Kind volljährig ist,
    • Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
    • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3460 - Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Gagarinstraße 99/101

    07545 Gera

    Parkplatz: Parken vor dem Dienstgebäude möglich
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Herderstraße

    Straßenbahn: Linie 3

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag nur nach Vereinbarung Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch nur nach Vereinbarung Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0365 838-3490

    E-Mail: beistandschaften@gera.de

    Version

    Technisch erstellt am 23.09.2022 (von: Hubka, Monique)

    Technisch geändert am 13.08.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
    • Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 04.07.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 04.07.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)