Jagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein

    Jagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

    Wenn Ihnen der Jagdschein von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen. 

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland auf die Jagd gehen möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. 

    Wenn Ihnen der deutsche Jagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erneut beantragen.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht

    Beschreibung

    Fischereibehörde

    Bei der Unteren Fischereibehörde können Sie die Fischerprüfung zum erstmaligen Erwerb eines Fischereischeines ablegen. Fischereipachtverträge und Hegepläne sind der Fischereibehörde anzuzeigen. Hier wird außerdem die Aufsicht über Fischereigenossenschaften ausgeübt. Staatliche Fischereiaufseher und ehrenamtlich verpflichtete private Fischereiaufseher unterstützen die Fischereibehörde vor Ort.

    Jagdbehörde

    In Zusammenarbeit mit der Kreisjägerschaft erfolgt hier die Vorbereitung und Durchführung von Jägerprüfungen. Durch die Jagdbehörde wird der erste Bundesjagdschein ausgestellt und auf Antrag verlängert. Jagdpachtverträge und Hegepläne sind der Jagdbehörde anzuzeigen. Außerdem wird hier die Aufsicht über Jagdgenossenschaften ausgeübt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfassen und registrieren des Weiteren Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung und erteilen Sondergenehmigungen zur Absicherung des Jagdschutzes und für befriedete Bezirke.

    Waffenbehörde

    Bei der Waffenerlaubnisbehörde beantragen Sie die Erlaubnis zur Herstellung oder zum Handel mit Waffen und Munition bzw. zur nicht gewerbsmäßigen Waffenherstellung. Zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition können Sie hier Waffenbesitzkarten und Munitionserwerbsscheine beantragen, ebenfalls die Erlaubnis zum Führen von Waffen. Anzeigen bei Waffenfunden und Ausnahmeanträge vom Verbot des Waffenführens bei öffentlichen Veranstaltungen gehören ebenso zum Aufgabenbereich wie die Sicherstellung und Einziehung verbotener bzw. gefährlicher Gegenstände. Außerdem können Sie hier auch Erlaubnisse zum Benutzen einer Schusswaffe oder von Böllern außerhalb von Schießstätten beantragen. Erlaubnisse zum Betrieb von Schießstätten und die Zulassung von Jugendlichen auf Schießstätten gehören ebenfalls zu den Aufgaben der Waffenerlaubnisbehörde.

    Versammlungsbehörde

    Die Versammlungsfreiheit gehört zum unabdingbaren und unverzichtbaren Bestand der Menschenrechte und der demokratischen Grundrechte. Gleichwohl gilt es dabei die Interessen der Öffentlichkeit und der Allgemeinheit zu wahren. Aus diesem Grund müssen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel der Versammlungsbehörde rechtzeitig vorher angezeigt werden. Im Bedarfsfall ergeht zum Schutz der Versammlung und anderer Interessen ein Versammlungsbescheid mit Auflagen.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhofstraße
      Linien:
      • Bus: 211
      • Bus: 205
      • Bus: 242
      • Bus: 208
      • Bus: 270
      • Bus: 212
      • Bus: 243
      • Bus: 201
      • Bus: 210
      • Bus: 216
    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Regio Südost

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-336(Jagd- und Fischereibehörde, Versammlungen, Sammlungen)

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-323(Waffenbehörde)

    E-Mail: versammlungsbehoerde@lra-soemmerda.de

    E-Mail: fischereibehoerde@lra-soemmerda.de

    E-Mail: jagdbehoerde@lra-soemmerda.de

    E-Mail: waffenbehoerde@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. aktuelles Lichtbild 
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung 

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nicht relevant 
    • Schriftform erforderlich: ja 
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein 
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein  
    • Online-Dienste vorhanden: ja 

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt 
    • persönliche Zuverlässigkeit 
    • körperliche Eignung 
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung 
    • bereits erteilter Jagdschein entzogen 
    • verstrichene Sperrfrist 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. 

    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.  
    • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. 
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt. 

    Fristen

    Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Stichwörter

    Jagdschein, Jagdlizenz, Jagdkarte, Jagdwesen, Jagderlaubni, Jagd, Jäger, Wiedererteilung, Jagen, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdpatent, Jägerei, Jägerschein, Entzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English