Landratsamt Sömmerda - Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht

Beschreibung

Fischereibehörde

Bei der Unteren Fischereibehörde können Sie die Fischerprüfung zum erstmaligen Erwerb eines Fischereischeines ablegen. Fischereipachtverträge und Hegepläne sind der Fischereibehörde anzuzeigen. Hier wird außerdem die Aufsicht über Fischereigenossenschaften ausgeübt. Staatliche Fischereiaufseher und ehrenamtlich verpflichtete private Fischereiaufseher unterstützen die Fischereibehörde vor Ort.

Jagdbehörde

In Zusammenarbeit mit der Kreisjägerschaft erfolgt hier die Vorbereitung und Durchführung von Jägerprüfungen. Durch die Jagdbehörde wird der erste Bundesjagdschein ausgestellt und auf Antrag verlängert. Jagdpachtverträge und Hegepläne sind der Jagdbehörde anzuzeigen. Außerdem wird hier die Aufsicht über Jagdgenossenschaften ausgeübt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfassen und registrieren des Weiteren Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung und erteilen Sondergenehmigungen zur Absicherung des Jagdschutzes und für befriedete Bezirke.

Waffenbehörde

Bei der Waffenerlaubnisbehörde beantragen Sie die Erlaubnis zur Herstellung oder zum Handel mit Waffen und Munition bzw. zur nicht gewerbsmäßigen Waffenherstellung. Zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition können Sie hier Waffenbesitzkarten und Munitionserwerbsscheine beantragen, ebenfalls die Erlaubnis zum Führen von Waffen. Anzeigen bei Waffenfunden und Ausnahmeanträge vom Verbot des Waffenführens bei öffentlichen Veranstaltungen gehören ebenso zum Aufgabenbereich wie die Sicherstellung und Einziehung verbotener bzw. gefährlicher Gegenstände. Außerdem können Sie hier auch Erlaubnisse zum Benutzen einer Schusswaffe oder von Böllern außerhalb von Schießstätten beantragen. Erlaubnisse zum Betrieb von Schießstätten und die Zulassung von Jugendlichen auf Schießstätten gehören ebenfalls zu den Aufgaben der Waffenerlaubnisbehörde.

Versammlungsbehörde

Die Versammlungsfreiheit gehört zum unabdingbaren und unverzichtbaren Bestand der Menschenrechte und der demokratischen Grundrechte. Gleichwohl gilt es dabei die Interessen der Öffentlichkeit und der Allgemeinheit zu wahren. Aus diesem Grund müssen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel der Versammlungsbehörde rechtzeitig vorher angezeigt werden. Im Bedarfsfall ergeht zum Schutz der Versammlung und anderer Interessen ein Versammlungsbescheid mit Auflagen.

Adresse

Postfachadresse

Postfach 1215

99601 Sömmerda

Hausanschrift

Bahnhofstraße 9

99610 Sömmerda

Parkplätze

  • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 6  Gebühren: nein
  • Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 1  Gebühren: nein

Haltestellen

  • Haltestelle: Bahnhofstraße
    Linien:
    • Bus: 211
    • Bus: 205
    • Bus: 242
    • Bus: 208
    • Bus: 270
    • Bus: 212
    • Bus: 243
    • Bus: 201
    • Bus: 210
    • Bus: 216
  • Haltestelle: Bahnhof
    Linie:
    • Regionalbahn: Regio Südost

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3634 354-336(Jagd- und Fischereibehörde, Versammlungen, Sammlungen)

Telefon Festnetz: +49 3634 354-323(Waffenbehörde)

E-Mail: versammlungsbehoerde@lra-soemmerda.de

E-Mail: fischereibehoerde@lra-soemmerda.de

E-Mail: jagdbehoerde@lra-soemmerda.de

E-Mail: waffenbehoerde@lra-soemmerda.de

Internet

Bankverbindung

Landratsamt Sömmerda

Empfänger: Landratsamt Sömmerda

IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

BIC: HELADEF1WEM

Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

Zuständigkeit für

Kreis Sömmerda (Thüringen)

Version

Technisch geändert am 19.06.2024

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de