Steuerfreibeträge Eintragung für Pflegepersonen

    Pauschbetrag für Pflegeperson beantragen

    Bei Pflegeleistungen können Sie einen Pflege-Pauschbetrag beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Person, mit mindestens einem Pflegegrad 2, in Ihrer oder deren Wohnung im Inland oder EU- / EWR-Ausland persönlich pflegen und dafür keine Einnahmen erhalten, kann Ihnen für die entstehenden Aufwendungen ein Pauschbetrag gewährt werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 erfolgt die Berücksichtigung von Pflege-Pauschbeträgen der Höhe nach gestaffelt in Abhängigkeit vom Pflegegrad der gepflegten Person oder dem Merkzeichen "H".

    Einnahmen sind zum Beispiel das Pflegegeld, das die hilflose Person von einer Pflegeversicherung erhält und an Sie weitergibt, um Ihre Pflegedienstleistungen zu vergüten oder die Ihnen dabei entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Wird das Pflegegeld lediglich zur unmittelbaren Sicherung der erforderlichen Grundpflege der hilflosen Person verwendet (Bezahlung einer fremden Pflegeperson, Anschaffung von pflegenotwendigen oder pflegeerleichternden Bedarfsgegenständen), liegen keine Einnahmen vor.

    Das von den Eltern eines behinderten Kindes für dieses Kind empfangene Pflegegeld zählt nicht zu den Einnahmen.

    Der Pflege-Pauschbetrag wird regelmäßig nur für die Pflege von Angehörigen gewährt. Wird die Pflege von mehreren Personen vorgenommen, ist der Pflege-Pauschbetrag nach der Zahl der Pflegepersonen zu teilen. Erhält eine Person hierfür Einnahmen, ist diese Person nicht in die Aufteilung einzubeziehen.

    Der Pflege-Pauschbetrag kann auch neben dem vom Kind auf die Eltern übertragenen Behinderten-Pauschbetrag berücksichtigt werden.

    Abschließend müssen Sie die Identifikationsnummer der gepflegten Person in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

    Online-Dienst

    ELSTER

    ID: L100038_212506176

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • Das jeweils zuständige Finanzamt entscheidet über die Anträge in der Steuererklärung
      Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes

    Zuständigkeit

    • Die Ansprechpunkte im für Sie zuständigen Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Zeulenroda-Triebes, Stadt (Kreis Greiz, Thüringen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Die Pflegebedürftigkeit wird durch einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "H" oder durch einen Bescheid über die Feststellung von Pflegebedürftigkeit nachgewiesen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Aufwendungen durch die persönliche Pflege
    • Gepflegt wird eine Person, mit mindestens einem Pflegegrad 2
    • Keine Einnahmen für die Pflegeperson
    • Die Pflege erfolgt in der Wohnung des Pflegenden oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen. Die Wohnung ist im Inland oder im EU- / EWR-Ausland.
    • Angabe der Identifikationsnummer der gepflegten Person

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Der Pflege-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt
    • Die Steuererklärung können Sie in Papierform oder im Online-Verfahren abgeben

    Fristen

    • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2022 ist der 02.10.2023
    • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 ist der 02.09.2024
    • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ab 2024 ist der 31.7. des Folgejahres

    Bearbeitungsdauer

    • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 29.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2023

    Stichwörter

    Personenpflege, Pflege, außergewöhnliche Belastung, Einkommensteuer, Aufwendungen einer Pflegeperson, Steuerermäßigung, steuerpflichtiges Bruttogehalt, Außergewöhnliche Belastungen, Elstam, pflegebedürftig, Pflege-Pauschbetrag, Pflege einer Person

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de