• Kyffhäuserland (Landkreis Kyffhäuserkreis, Thüringen)
Steuerfreibeträge Eintragung für Menschen mit Behinderung

Pauschbetrag für behinderte Menschen beantragen

Für Kosten auf Grund einer Behinderung können Sie einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen.

Beschreibung

Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, können Sie wählen, ob Sie Ihre mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung im Einzelnen geltend machen oder einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen.

Mit dem Pauschbetrag abgegolten sind die Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens und Ausgaben für einen erhöhten Wäschebedarf sowie die Pflegeaufwendungen. Wählen Sie den Pauschbetrag, können Sie die Pflegeaufwendungen weder als außergewöhnliche Belastungen noch die Steuerermäßigung für Pflegeleistungen im Haushalt geltend machen.

Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt.

Blinde, Taubblinde sowie hilflose behinderte Menschen erhalten einen erhöhten Pauschbetrag.

Online-Dienst

ELSTER

ID: L100038_212506176

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 04.10.2021

Technisch geändert am 04.07.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

zuständige Stelle

  • Das jeweils zuständige Finanzamt entscheidet über die Anträge in der Steuererklärung
  • Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes

Zuständigkeit

  • Die Ansprechpunkte im für Sie zuständigen Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes

Ansprechpartner

Finanzamt Sondershausen

Adresse

Hausanschrift

Schillerstraße 6

99706 Sondershausen

Öffnungszeiten

Unsere Servicestelle bleibt dauerhaft geschlossen. Während unserer Servicezeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall telefonisch: 0361 57 3639-900 Servicezeiten Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr   Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr   Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter. Ansprechpartner

Kontakt

Telefon Festnetz: 0361 573639-000

Fax: 0361 573639-555

E-Mail: poststelle@finanzamt-sondershausen.thueringen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 24.11.2006

Technisch geändert am 07.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

erforderliche Unterlagen

In der Steuererklärung wird der Grad der Behinderung angegeben, Nachweise sind notwendig, falls diese dem Finanzamt nicht bereits vorgelegen haben.

Die Nachweise erhalten Sie bei Behinderung von der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde (zum Beispiel Versorgungsamt).

Formulare

Voraussetzungen

Aufwendungen in Folge der Behinderung ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Der Behinderten-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt
  • Die Steuererklärung können Sie in Papierform oder im Online-Verfahren abgeben

Fristen

  • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2022 ist der 02.10.2023
  • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 ist der 02.09.2024
  • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ab 2024 ist der 31.7. des Folgejahres

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt

Kosten

Keine

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 29.06.2023

Version

Technisch erstellt am 12.06.2023

Technisch geändert am 04.07.2023

Stichwörter

Eintragungen wegen Behinderung, Blinde, steuerpflichtiges Bruttogehalt, Behinderten-Pauschbetrag, Außergewöhnliche Belastungen, Elstam, Aufwendungen wegen Behinderung, Steuerermäßigung, Einkommensteuer, Hilflose Menschen, Pauschbeträge für behinderte Menschen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024