Steuerfreibeträge Eintragung für Menschen mit Behinderung

    Pauschbetrag für behinderte Menschen beantragen

    Für Kosten auf Grund einer Behinderung können Sie einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen.

    Beschreibung

    Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, können Sie wählen, ob Sie Ihre mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung im Einzelnen geltend machen oder einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen.

    Mit dem Pauschbetrag abgegolten sind die Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens und Ausgaben für einen erhöhten Wäschebedarf sowie die Pflegeaufwendungen. Wählen Sie den Pauschbetrag, können Sie die Pflegeaufwendungen weder als außergewöhnliche Belastungen noch die Steuerermäßigung für Pflegeleistungen im Haushalt geltend machen.

    Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt.

    Blinde, Taubblinde sowie hilflose behinderte Menschen erhalten einen erhöhten Pauschbetrag.

    Online-Dienst

    Online-Dienst ELSTER

    ID: L100038_212506176

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 04.10.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 04.07.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    zuständige Stelle

    • Das jeweils zuständige Finanzamt entscheidet über die Anträge in der Steuererklärung
    • Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes

    Zuständigkeit

    • Die Ansprechpunkte im für Sie zuständigen Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes

    Ansprechpartner

    Finanzamt Eisenach

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst Thälmann Straße 70

    99817 Eisenach

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein

    Finanzamt

    Bus: Stadtbuslinie 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Ernst Thälmann Straße 72

    99817 Eisenach

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein

    Finanzamt

    Bus: Stadtbuslinie 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unsere Servicestelle bleibt dauerhaft geschlossen. Während unserer Servicezeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall telefonisch: 0361 57 3617-900 Servicezeiten Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr   Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr   Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter. Ansprechpartner

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 573617-000

    Fax: 0361 573617-010

    E-Mail: poststelle@finanzamt-eisenach.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2006 (von: Andrea Erbarth)

    Technisch geändert am 07.10.2024 (von: Sander, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    In der Steuererklärung wird der Grad der Behinderung angegeben, Nachweise sind notwendig, falls diese dem Finanzamt nicht bereits vorgelegen haben.

    Die Nachweise erhalten Sie bei Behinderung von der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde (zum Beispiel Versorgungsamt).

    Formulare

    Voraussetzungen

    Aufwendungen in Folge der Behinderung ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Der Behinderten-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt
    • Die Steuererklärung können Sie in Papierform oder im Online-Verfahren abgeben

    Fristen

    • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2022 ist der 02.10.2023
    • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 ist der 02.09.2024
    • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ab 2024 ist der 31.7. des Folgejahres

    Bearbeitungsdauer

    • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 29.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 12.06.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 04.07.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)