Freibeträge für Kind unter 18 Jahren beantragen
- Für ein unter 18 Jahre altes Kind, können Sie einen Kinderfreibetrag beantragen.
Beschreibung
Beim Familienleistungsausgleich wird im Laufe des Jahres in der Regel Kindergeld gezahlt. Nach Ablauf des Kalenderjahres prüft das Finanzamt im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer, ob ein Kinderfreibetrag und zusätzlich ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld verbleibt.
Die Freibeträge werden jedoch stets bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer berücksichtigt.
Der Kinderfreibetrag kann für Kinder die im ersten Grad mit Ihnen als Steuerpflichtigem verwandt sind, beantragt werden.
Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch einen Kinderfreibetrag für Pflegekinder beantragen.
Online-Dienst
ELSTER
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
- Das jeweils zuständige Finanzamt entscheidet über die Anträge in der Steuererklärung
- Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes
Zuständigkeit
- Die Ansprechpunkte im für Sie zuständigen Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes
Ansprechpartner
Finanzamt Gera
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Ernststr.
Linie:- Straßenbahn: 1
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Unsere Servicestelle bleibt dauerhaft geschlossen. Während unserer Servicezeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall telefonisch: 0361 57 3625-900 Servicezeiten Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter. Ansprechpartner
Kontakt
Fax: 0361 573625-491
Telefon Festnetz: 0361 573625-000
Internet
erforderliche Unterlagen
- Die erforderlichen Angaben sind in der Anlage Kind zu machen.
- Die Angaben in der Anlage Kind sind auch notwendig, wenn entsprechende Angaben bereits gegenüber der Familienkasse gemacht wurden.
Formulare
Voraussetzungen
- Sie müssen im ersten Grad mit dem Kind verwandt sein
- Bei Pflegekindern muss ein familienähnliches Verhältnis vorliegen und die Aufnahme bei ihnen darf nicht zu Erwerbszecken erfolgt sein. Voraussetzung ist, dass das Obhut und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht.
- Das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Der Kinderfreibetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt
- Die Steuererklärung können Sie in Papierform oder im Online-Verfahren abgeben
Fristen
- Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2022 ist der 02.10.2023
- Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 ist der 02.09.2024
- Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ab 2024 ist der 31.7. des Folgejahres
Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 29.06.2023
Stichwörter
steuerpflichtiges Bruttogehalt, Elstam, Minderjährig, Kinder in der Steuererklärung geltend machen, Kinderfreibeträge, Einkommensteuer, Eintragungen für Kinder