Steuerfreibeträge Eintragung für Kinder unter 18 Jahren

    Freibeträge für Kind unter 18 Jahren beantragen

    • Für ein unter 18 Jahre altes Kind, können Sie einen Kinderfreibetrag beantragen.

    Beschreibung

    Beim Familienleistungsausgleich wird im Laufe des Jahres in der Regel Kindergeld gezahlt. Nach Ablauf des Kalenderjahres prüft das Finanzamt im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer, ob ein Kinderfreibetrag und zusätzlich ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld verbleibt.

    Die Freibeträge werden jedoch stets bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer berücksichtigt.

    Der Kinderfreibetrag kann für Kinder die im ersten Grad mit Ihnen als Steuerpflichtigem verwandt sind, beantragt werden.

    Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch einen Kinderfreibetrag für Pflegekinder beantragen.

    Online-Dienst

    Online-Dienst ELSTER

    ID: L100038_212506176

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 04.10.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 04.07.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    zuständige Stelle

    • Das jeweils zuständige Finanzamt entscheidet über die Anträge in der Steuererklärung
       
    • Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes

    Zuständigkeit

    • Die Ansprechpunkte im für Sie zuständigen Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes

    Ansprechpartner

    Finanzamt Gera

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Drechsler-Straße 1

    07548 Gera

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Ernststr.

    Straßenbahn: 1

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unsere Servicestelle bleibt dauerhaft geschlossen. Während unserer Servicezeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall telefonisch: 0361 57 3625-900 Servicezeiten Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr   Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr   Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter. Ansprechpartner

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 573625-000

    Fax: 0361 573625-491

    E-Mail: poststelle@finanzamt-gera.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2006 (von: Andrea Erbarth)

    Technisch geändert am 07.10.2024 (von: Sander, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Die erforderlichen Angaben sind in der Anlage Kind zu machen.
    • Die Angaben in der Anlage Kind sind auch notwendig, wenn entsprechende Angaben bereits gegenüber der Familienkasse gemacht wurden.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie müssen im ersten Grad mit dem Kind verwandt sein
    • Bei Pflegekindern muss ein familienähnliches Verhältnis vorliegen und die Aufnahme bei ihnen darf nicht zu Erwerbszecken erfolgt sein. Voraussetzung ist, dass das Obhut und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht.
    • Das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Der Kinderfreibetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt
    • Die Steuererklärung können Sie in Papierform oder im Online-Verfahren abgeben

    Fristen

    • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2022 ist der 02.10.2023
    • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 ist der 02.09.2024
    • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ab 2024 ist der 31.7. des Folgejahres

    Bearbeitungsdauer

    • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 29.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 12.06.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 04.07.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)