Hundesteuer abmelden
Wenn Sie kein Hundehalter mehr sind, müssen Sie sich von der Hundesteuer abmelden.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben.
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat beziehungsweise hatte.
Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung. Die Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund abzumelden.
Online-Dienst
Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Hunden
Beschreibung
Online erledigen
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zuständige Stelle
Zuständig ist die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind.
Zuständigkeit
Die Abmeldung der Hundesteuer erfolgt bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Rudolstadt - Sachgebiet Steuern
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Markt
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Markt, Ratsgasse und Töpfergasse
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Breitscheidstraße 133
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Dienstag 9:00 - 16:00 Uhr * Mittwoch 9:00 - 12:00 Uhr * Donnerstag 9:00 - 18:00 Uhr * Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Rudolstadt
Empfänger: Stadt Rudolstadt
IBAN: DE48 8309 4454 0303 0130 31
BIC: GENODEF1RUJ
Bankinstitut: Volksbank Gera-Jena-Rudolstadt e.G.
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer/-innen melden sich bitte im Bürgerservice.
Stichwörter
Steueramt
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz - ThürKAG
- kommunale Satzung
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 03.05.2023
Stichwörter
Abmeldung Hund, Steuer, Hund, Hundesteuer, Hunde