Hundesteuer abmelden
Wenn Sie kein Hundehalter mehr sind, müssen Sie sich von der Hundesteuer abmelden.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben.
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat beziehungsweise hatte.
Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung. Die Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund abzumelden.
Online-Dienst
Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Hunden
Beschreibung
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zuständige Stelle
Zuständig ist die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind.
Zuständigkeit
Die Abmeldung der Hundesteuer erfolgt bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind.
Ansprechpartner
Gemeinde Harztor - Steueramt
Aktuelles
Die Gemeinde Harztor mit seinen Ortschaften Niedersachswerfen, Ilfeld mit Sophienhof, Neustadt, Harzungen und Herrmannsacker liegt mitten im landschaftlich reizvollen Südharz, ganz im Norden von Thüringen und ist die Heimat von rund 7600 Menschen. Wie unser Name schon verrät, sind wir im Landkreis Nordhausen das Tor zum Harz: Hinter Ilfeld wachsen die Harzberge steil empor.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz auf dem Hof der Verwaltung
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Bushaltestelle Lindenallee, Ilfeld
HSB-Bahnhof Ilfeld
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036331 373-31
E-Mail: steueramt@harztor.de
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Harztor
Empfänger: Gemeinde Harztor
IBAN: DE84 8205 4052 0305 0083 58
BIC: HELADEF1NOR
Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen
Formulare
Hundesteuer-Abmeldung - (Thüringen)
Weitere Informationen
Das Bau- und Ordnungsamt (hinteres Gebäude) ist barierefrei (Rollstuhlgerecht) zu erreichen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz – ThürKAG
- kommunale Satzung
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 03.05.2023