Hundesteuer Ermäßigung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ermäßigung der Hundesteuer erhalten.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haus-halts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat. Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung. Ge-meinden können Steuerermäßigungen für bestimmte Hunde gewäh-ren. Die Voraussetzungen für eine solche Ermäßigung können der jeweiligen kommunalen Satzung entnommen werden.
Online-Dienst
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Beschreibung
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Feldstein - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz am Rathaus auf dem Markt
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Zentrale Haltestelle Themar
- Haltestelle: Bahnhof Themar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:0 - 16:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036873 68818
Telefon Festnetz: 036873 68819
Fax: 036873 688-29
E-Mail: ordnungsamt@vg-feldstein.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz - ThürKAG
- Kommunale Satzung
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 03.05.2023
Stichwörter
Steuerermäßigung, Hunde, Ermäßigung, Hundesteuer, Hund