Hundesteuer Ermäßigung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ermäßigung der Hundesteuer erhalten.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haus-halts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat. Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung. Ge-meinden können Steuerermäßigungen für bestimmte Hunde gewäh-ren. Die Voraussetzungen für eine solche Ermäßigung können der jeweiligen kommunalen Satzung entnommen werden.
Online-Dienst
Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Hunden
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Gemeinde Nesse-Apfelstädt - Steuern / Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Innenhof des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Öffentlicher Personennahverkehr
Linien:- Bus: Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha Linien 870, 880, 881, 891 und 895
- Bus: Regionalbus Arnstadt Linie 351
- Regionalbahn: Deutsche Bahn RB + RE
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag geschlossen Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Andere Termine nach Vereinbarung
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz - ThürKAG
- Kommunale Satzung
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 03.05.2023
Stichwörter
Steuerermäßigung, Hunde, Ermäßigung, Hundesteuer, Hund