Hundesteuer Ermäßigung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ermäßigung der Hundesteuer erhalten.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haus-halts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat. Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung. Ge-meinden können Steuerermäßigungen für bestimmte Hunde gewäh-ren. Die Voraussetzungen für eine solche Ermäßigung können der jeweiligen kommunalen Satzung entnommen werden.
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Ansprechpartner
Stadtverwaltung Friedrichroda - Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3623 330-114(Leitung Finanzverwaltung)
Telefon Festnetz: +49 3623 330-109(Steueramt (Hundesteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer))
Telefon Festnetz: +49 3623 330-107(Stadtkasse)
E-Mail: finanzverwaltung@friedrichroda.de
E-Mail: steuern@friedrichroda.de
Bankverbindung
Stadt Friedrichroda
Empfänger: Stadt Friedrichroda
IBAN: DE02 8205 2020 0400 0000 40
BIC: HELADEF1GTH
Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha
Stichwörter
Kämmerei, Stadtkasse, Steueramt, Vergnügungssteuer
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz – ThürKAG
- Kommunale Satzung
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 03.05.2023