Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ermäßigung der Hundesteuer erhalten.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haus-halts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat. Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung. Ge-meinden können Steuerermäßigungen für bestimmte Hunde gewäh-ren. Die Voraussetzungen für eine solche Ermäßigung können der jeweiligen kommunalen Satzung entnommen werden.

    Online-Dienst

    Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Hunden

    ID: L100038_218474056

    Beschreibung

    In diesem Onlineantrag können Sie: - den Beginn der Haltung eines Hundes anzeigen, - die Beendigung der Hundehaltung (z. B. durch Weggabe des Hundes oder Tod des Hundes) mitteilen, - Änderungen in Ihren persönlichen Daten (z. B. aufgrund eines Umzuges oder einer Namensänderung) mitteilen, - Eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung beantragen oder eine Änderung steuerlich relevanter Angaben mitteilen oder - einen Ersatz für eine verlorene Hundesteuermarke beantragen. Als Halter:in eines Hundes sind Sie verpflichtet, der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie wohnhaft sind, die Haltung Ihres Hundes anzuzeigen. Beachten Sie bitte, dass Sie gemäß § 2 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) den Hund auf eigene Kosten dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen:e Tierarzt:in kennzeichen lassen müssen. Ebenfalls ist nach § 2 Abs. 5 ThürTierGefG der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Thüringer Verordnung über die Art und Weise der Kennzeichnung von Hunden und über die Verwendung der Daten von Haltern von Hunden (Thüringer Chippflichtverordnung - ThürChipVO-) enthält weitere Vorgaben, welche Daten der Behörde mitzuteilen sind. Wer einen Hund hält, ist gemäß der örtlichen Hundesteuersatzung steuerpflichtig. Hier sind auch die jeweiligen Mitteilungspflichten an die Hundehaltenden begründet.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    99955 Bad Tennstedt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036041 380-0

    Fax: 036041 380-25

    E-Mail: post@vg.badtennstedt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz - ThürKAG
    • Kommunale Satzung

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 03.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 09.05.2023

    Stichwörter

    Hund, Steuerermäßigung, Hundesteuer, Hunde, Ermäßigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English