Hundesteuer anmelden
Wenn Sie Halter eines Hundes ist, müssen Sie sich für die Hundesteuer anmelden.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben.
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.
Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung. Die Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund anzumelden.
Online-Dienst
Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Hunden
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständig ist die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind.
Zuständigkeit
Die Anmeldung der Hundesteuer erfolgt bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Friedrichroda - Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3623 330-114(Leitung Finanzverwaltung)
Telefon Festnetz: +49 3623 330-109(Steueramt (Hundesteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer))
Telefon Festnetz: +49 3623 330-107(Stadtkasse)
E-Mail: finanzverwaltung@friedrichroda.de
E-Mail: steuern@friedrichroda.de
Bankverbindung
Stadt Friedrichroda
Empfänger: Stadt Friedrichroda
IBAN: DE02 8205 2020 0400 0000 40
BIC: HELADEF1GTH
Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha
Formulare
Hundesteuer-Anmeldung - (Thüringen)
Stichwörter
Kämmerei, Stadtkasse, Steueramt, Vergnügungssteuer
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz – ThürKAG
- Kommunale Satzung
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 03.05.2023