Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit beantragen
Als Forscherin oder Forscher haben Sie in direktem Anschluss an Ihre Forschungstätigkeit einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für längstens 9 Monate.
Beschreibung
Sie haben als Forscherin oder Forscher einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für längstens 9 Monate in direktem Anschluss an Ihre Forschungstätigkeit erteilt. Sofern bei der ersten Erteilung dieser Höchstzeitraum nicht ausgenutzt wurde, kann die Aufenthaltserlaubnis entsprechend verlängert werden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Sollten Sie allerdings während dieser 9 Monate keinen Arbeitsplatz finden, ist eine Verlängerung ausgeschlossen und Sie sind zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.
Zuständigkeit
Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Sonstige soziale Aufgaben / Ausländerbehörde
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: ja
Parkplatz:
Anzahl: 53
Gebühren: ja
Neues Rathaus
Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0368174 3004(Sachgebietsleiter Sonstige soziale Aufgaben)
Telefon Festnetz: 0368174 2886(ltd. SB Schwerbehindertenrecht)
Telefon Festnetz: 0368174 2808(ltd. SB Wohngeld)
Telefon Festnetz: 0368174 2909(SB Vollzug Asylbewerberleistungsgesetz)
Telefon Festnetz: 0368174 2908(SB Ausländerwesen)
Telefon Festnetz: 0368174 2840(SB Ausländerwesen)
Telefon Festnetz: 0368174 2885(kommunale Integrationskoordinatorin)
Telefon Festnetz: 03681 743004(Aussiedler-/ Spätaussiedlerangelegenheiten)
Telefon Festnetz: 03681 742840(Vertriebenenangelegenheiten)
Formulare
Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG
Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG mit Stellungnahme der Meldebehörde
Weitere Informationen
Ausländerbehörde
Online-Anträge der Ausländerbehörde
Auslaenderbehoerde@stadtsuhl.de
- Erteilung Aufenthaltstitel
- Einen Aufenthaltstitel benötigt jeder Ausländer der sich dauerhaft in Deutschland aufhält.
- Die Aufenthaltstitel unterteilen sich in Aufenthaltserlaubnis (befristet) und Niederlassungserlaubnis (unbefristet).
- Für den Erhalt eines Aufenthaltstitels muss ein Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Für diesen Antrag wird benötigt:
- 1 Lichtbild
- Krankenversicherungsnachweis (Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung)
- Arbeitsvertrag / ALG II Bescheid / Sozialhilfebescheid
- Verdienstbescheinigung der letzten 3 Monate
- Mietvertrag
- Verpflichtungserklärung
- Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist Voraussetzung für eine Einladung ausländischer Bürger zum touristischen Aufenthalt in Deutschland
- Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung muss ein Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Für diesen Antrag wird benötigt:
- Angaben zu Ihrem Gast - Passkopie
- Ihr Personalausweis oder Reisepass
- 29 Euro Gebühr gem. § 47 Abs. 12 AufenthV
- Mietvertrag
- Einkommensnachweise (Lohnzettel der letzten 3 Monate/ BWA's/ Einkommensteuerbescheide)
- Arbeitsvertrag
- ggf. ist eine Hinterlegung einer Kaution/Bankbürgschaft/Sperrung eines Sparbuches in der Höhe von 1.500 Euro pro Person notwendig
- Bei einem geplanten Daueraufenthalt sind zusätzlich folgende Unterlagen mitzubringen:
- aktuelle Schufa Auskunft
- ausgefüllter Fragebogen zum Familiennachzug (Nur bei FNZ im Aufnahmeprogramm)
- Nachweis der Familienangehörigkeit (Nur bei FNZ im Aufnahmeprogramm)
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Nationalpass oder Passersatz
- Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnung, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- Mietvertrag
- Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen anfordern.
Formulare
- Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten.
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach einer Forschungstätigkeit.
- Der Höchstzeitraum von 9 Monaten ist noch nicht ausgeschöpft.
- Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
- Ihre Identität ist geklärt.
- Sie besitzen einen gültigen Pass oder Passersatz.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde kann Klage vor dem, im Bescheid genannten, Gericht erhoben werden.
Verfahrensablauf
Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
- Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin.
- Während des Termins wird Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise werden geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Gesprächstermin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT-Karte genommen.
- Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.
Fristen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis.
- Die Aufenthaltserlaubnis ist einschließlich einer Verlängerung auf 9 Monate befristet.
- Klagefrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
etwa sechs bis acht Wochen
Kosten
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: Gebühr 96.0 EUR
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: Gebühr 93.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) am 05.05.2023