Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Sonstige soziale Aufgaben / Ausländerbehörde

Adresse

Hausanschrift

Friedrich-König-Straße 42

98527 Suhl

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: ja


Parkplatz:
Anzahl: 53
Gebühren: ja

Neues Rathaus

Bus: k.A.

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis : 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Bürgeramt)

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt

Telefon Festnetz: 0368174 3004(Sachgebietsleiter Sonstige soziale Aufgaben)

Telefon Festnetz: 0368174 2886(ltd. SB Schwerbehindertenrecht)

Telefon Festnetz: 0368174 2808(ltd. SB Wohngeld)

Telefon Festnetz: 0368174 2909(SB Vollzug Asylbewerberleistungsgesetz)

Telefon Festnetz: 0368174 2908(SB Ausländerwesen)

Telefon Festnetz: 0368174 2840(SB Ausländerwesen)

Telefon Festnetz: 0368174 2885(kommunale Integrationskoordinatorin)

Telefon Festnetz: 03681 743004(Aussiedler-/ Spätaussiedlerangelegenheiten)

Telefon Festnetz: 03681 742840(Vertriebenenangelegenheiten)

Zuständigkeit für

Suhl

Weitere Informationen

Ausländerbehörde

Online-Anträge der Ausländerbehörde

Auslaenderbehoerde@stadtsuhl.de

  • Erteilung Aufenthaltstitel
    • Einen Aufenthaltstitel benötigt jeder Ausländer der sich dauerhaft in Deutschland aufhält.
    • Die Aufenthaltstitel unterteilen sich in Aufenthaltserlaubnis (befristet) und Niederlassungserlaubnis (unbefristet).
    • Für den Erhalt eines Aufenthaltstitels muss ein Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Für diesen Antrag wird benötigt:
      • 1 Lichtbild
      • Krankenversicherungsnachweis (Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung)
      • Arbeitsvertrag / ALG II Bescheid / Sozialhilfebescheid
      • Verdienstbescheinigung der letzten 3 Monate
      • Mietvertrag
  • Verpflichtungserklärung
    • Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist Voraussetzung für eine Einladung ausländischer Bürger zum touristischen Aufenthalt in Deutschland
    • Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung muss ein Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Für diesen Antrag wird benötigt:
      • Angaben zu Ihrem Gast - Passkopie
      • Ihr Personalausweis oder Reisepass
      • 29 Euro Gebühr gem. § 47 Abs. 12 AufenthV
      • Mietvertrag
      • Einkommensnachweise (Lohnzettel der letzten 3 Monate/ BWA's/ Einkommensteuerbescheide)
      • Arbeitsvertrag
      • ggf. ist eine Hinterlegung einer Kaution/Bankbürgschaft/Sperrung eines Sparbuches in der Höhe von 1.500 Euro pro Person notwendig
    • Bei einem geplanten Daueraufenthalt sind zusätzlich folgende Unterlagen mitzubringen:
      • aktuelle Schufa Auskunft
      • ausgefüllter Fragebogen zum Familiennachzug (Nur bei FNZ im Aufnahmeprogramm)
      • Nachweis der Familienangehörigkeit (Nur bei FNZ im Aufnahmeprogramm)

Version

Technisch erstellt am 26.02.2007 (von: Erik Bartholome)

Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Walther, Laura)

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)