Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse T

    Führerschein erstmalig für die Klasse T beantragen

    Die Fahrerlaubnisklasse T wird in der Regel für land- und forstwirtschaftliche Fahrten benötigt und kann im Alter von 16 Jahren erworben werden.

    Beschreibung

    Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt eine Fahrerlaubnis.

    Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis dient der Führerschein.

    Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt: 

    Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt.

    Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für fünf Jahre erteilt.

    Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine  Ausbildung in einer Fahrschule und eine Fahrerlaubnisprüfung absolvieren.

    Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, können Sie diese wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.

    Die Fahrerlaubnisklasse T wird in der Regel für land- und forstwirtschaftliche Fahrten benötigt und kann im Alter von 16 Jahren erworben werden.

    Die Fahrerlaubnisklasse T ist unbefristet gültig; sie muss nie erneuert werden.

    In den Traktorenführerschein der Klasse T sind die Fahrerlaubnisklassen AM und L eingeschlossen.

    Online-Dienst

    Digitaler Führerscheinantrag - Erstantrag

    ID: L100038_216035341

    Beschreibung

    Mit dem digitalen Führerscheinantrag können Sie sich den Weg zur Fahrerlaubnisbehörde sparen. Hier geht's zur elektronischen Antragstellung.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Kreditkarten
    • Paypal
    • giropay

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 17.05.2023 (von: Häusler, Sarah)

    Technisch geändert am 21.06.2024 (von: Häusler, Sarah)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Führerscheinwesen

    Beschreibung

    In der Fahrerlaubnisbehörde wird die allgemeine Fahrerlaubnis auf Antrag erteilt, erweitert, umgeschrieben, bei Verlust ersetzt oder aufgrund Verkehrsordnungswidrigkeiten entzogen. Auch die Fahrerlaubnis mit 17 (begleitendes Fahren) wird hier auf Antrag erteilt. Zum Zweck der Erteilung von Fahrerlaubnissen arbeitet die Fahrerlaubnisbehörde eng mit den Fahrschulen zusammen.

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 60
    Gebühren: nein

    Bahnhof

    Regionalbahn: Regio Südost


    Busbahnhof

    Bus: 205

    Bus: 216

    Bus: 243

    Bus: 201

    Bus: 210

    Bus: 208

    Bus: 242

    Bus: 211

    Bus: 206

    Bus: 220

    Bus: 200

    Bus: 212

    Bus: 209


    Wielandstraße

    Bus: 212

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-720

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2013 (von: Webservice, LRA_SOEM)

    Technisch geändert am 20.02.2024 (von: Häusler, Sarah)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))

    aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

    Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe. Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als entsprechender Nachweis.

    Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)

    Formulare

    Wenden Sie sich an Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihrer Internetseite Formulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Voraussetzungen

    Beträgt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Traktors maximal 40 km/h, ist der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse T ab 16 Jahren möglich.

    Mindestens 18 Jahre alt müssen die Fahrer von Traktoren sein, die mit mehr als 40 und maximal 60 km/h unterwegs sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen.

    Fristen

    Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen. Den erforderlichen Antrag können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. 

    Die Abnahme der theoretischen Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.

    Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben, ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesverkehrsministerium. 

    Unterstützende Institutionen

    Fahrschulen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 29.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 30.03.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)