Allgemeine Vollzeitpflege Begleitung

    Allgemeine Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.

    Beschreibung

    Pflegefamilien haben Anspruch auf Begleitung und Beratung, denn ihre Aufgaben und die an sie gestellten Anforderungen unterscheiden sich deutlich von denen einer Familie ohne Jugendhilfeauftrag. Sie erbringen als Privatpersonen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Sie verpflichten sich damit zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und der zwischen ihnen und dem Pflegekinderdienst geschlossenen Betreuungsvereinbarung. 
    Um die Anforderungen an eine Pflegefamilie erfolgreich und langfristig zu erfüllen, benötigen sie professionelle Unterstützung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise in Themen der Pflegekinderhilfe. Eine kontinuierliche fachspezifische Begleitung und Beratung von Pflegeverhältnissen trägt dazu bei, diese langfristig zu stabilisieren und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung des Kindeswohls.
     

    zuständige Stelle

    Das örtliche Jugendamt

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Goethestraße 12

    07607 Eisenberg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Schützenplatz
    Postfachadresse

    Postfach 1310

    07602 Eisenberg

    Hausanschrift

    Carl-von-Ossietzky-Straße 15a

    07607 Eisenberg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Schützenplatz
    Hausanschrift

    Goethestraße 10

    07607 Eisenberg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Schützenplatz

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Hinweis: Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036691 115

    Fax: 036691 70-751

    E-Mail: ja@lrashk.thueringen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Parkplätze für Besucher des Landratsamtes befinden sich im Schloßhof.

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    § 37a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

    Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
    Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten. 

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 11.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2023

    Stichwörter

    Pflegekind, Pflegeeltern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English