Monatliche Pauschalbeträge für laufende Leistungen zum Unterhalt der in Pflegefamilien untergebrachten Minderjährigen und jungen Volljährigen Feststellung

    Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen

    Bei Leistungen der Vollzeitpflege wird der notwendige Unterhalt des Minderjährigen und jungen Volljährigen durch laufende Leistungen sichergestellt. Der notwendige Unterhalt umfasst die Kosten für den Sachaufwand und für die Pflege und Erziehung.

    Beschreibung

    Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.

    Die Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sind altersgestaffelt und decken den gesamten, regelmäßig wiederkehrenden Lebensunterhalt eines Pflegekindes ab. Die Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung sind altersunabhängig.

    zuständige Stelle

    Das örtliche Jugendamt

    Ansprechpartner

    Landratsamt Weimarer Land - Adoption und Pflegekinderwesen

    Aktuelles

    Werbung von Pflegeeltern/ Pflegekinderwesen  - Werbung und Prüfung von Bewerbern  - Bereitstellung von Pflegeverhältnissen  - Beratung und Begleitung bei Vollzeitpflege als Hilfe zur Erziehung Adoption  - Adoptionsvermittlung  - Beratung, Unterstützung und Begleitung von abgebenden Eltern, Annehmenden und Kindern vor der     Inpflegenahme, während der Adoptionspflege und nach Ausspruch der Adoption   - Begleitung der Identitätsfindung (erwachsener) Adoptierter

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
    Anzahl: 200
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Version

    Technisch erstellt am 30.08.2021 (von: Uhlemann-Scheiding, Jana)

    Technisch geändert am 23.07.2024 (von: Franke, Nele)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie besitzen eine Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach § 44 SGB VIII und befinden sich in einem Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Pflegepersonen können die monatlichen Pauschalbeträge selbst beantragen, wenn ihnen eine Abtretungserklärung der Personensorgeberechtigten des Pflegekindes vorliegt.

    Das örtliche Jugendamt oder der Pflegekinderdienst können Sie beraten. Sie können dort ggfs. auch einen Antrag auf einmalige Beihilfe oder Zuschuss stellen.

    Sie können einen Antrag auf monatliche Pauschalbeträge auch über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ mit dem Formular „Leistungen nach § 33 i.V.m § 39 SGB VIII“ digital stellen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 11.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 30.05.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)