Bereiterklärung der Adoptionsbewerber zur Annahme eines ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes Begleitung

    Bereiterklärung der Adoptionseltern bei Adoption eines Kindes aus dem Ausland

    Sie werden von der Adoptionsstelle betreut und wollen ein bestimmtes Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann werden Sie vielleicht aufgefordert, eine "Bereiterklärung" abzugeben. In der Bereiterklärung steht, dass Sie das vorgeschlagene Kind adoptieren wollen.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Adoptionsverfahren sind und ein bestimmtes Kind aus dem Ausland adoptieren wollen, dann müssen Sie dies offiziell bestätigen. Das nennt man: Bereiterklärung zur Adoption.

    Diese Bereiterklärung muss "öffentlich beurkundet" werden. Das können Sie in einem Jugendamt oder in einem Notariat machen. 

    Im Jugendamt kostet die Beurkundung kein Geld. In einem Notariat kostet die Beurkundung Geld. 

    Mit dieser Bereiterklärung verpflichten sie sich, Kosten für das Kind zu übernehmen. Dies können Kosten der Unterbringung, der Ausbildung und der Versorgung im Krankheits- und Pflegefall sein. Die Adoptionsstelle darf sich das Geld von Ihnen holen. Das gilt vom Zeitpunkt der Einreise des Kindes für maximal 6 Jahre. Die Verpflichtung endet mit der Adoption des Kindes.

    Solche Kosten können auch entstehen, während das Kind bereits in Ihrem Haushalt lebt, Sie es aber noch nicht adoptiert haben. In diesem Fall sind Sie nicht verpflichtet, die Kosten komplett zu übernehmen. Dann bezahlen Sie nur die Kostenbeiträge, die auch Eltern zahlen müssten.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin oder das Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Weimarer Land - Adoption und Pflegekinderwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplätze

    • Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
      Anzahl: 200  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Kontakt

    Fax: 03644 540-850

    Telefon Festnetz: 03644 540-541

    E-Mail: post.jugendamt@weimarerland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Die Auslandsvermittlungsstelle muss Sie im Rahmen des Adoptionsverfahrens aufgefordert haben, eine Erklärung abzugeben. Wenn Sie das vorgeschlagene Kind adoptieren wollen, können Sie die Erklärung abgeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 23.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Stichwörter

    Kosten Adoption, Internationale Adoption, Adoptionsverfahren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de