Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Parkausweis - Bewohnerparkausweis verlängern lassen

    Beschreibung

    Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

    Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bewohner, deren Hauptwohnsitz sich in einer der Bewohnerparkzone einbezogenen Straße befindet, können bei Erfüllung der Voraussetzungen einen solchen Parkausweis erhalten. Jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis.

    Es werden derzeit keine Termine für eine persönliche Beantragung vergeben. Wir bitten von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.

    Änderungen von Kennzeichen auf einem bestehenden Bewohnerparkausweis sind ebenfalls vorab per E-Mail zu beantragen. Nach vorheriger Terminabsprache erfolgt dann der Austausch des "alten" gegen den neuen Parkausweis unter persönlicher Vorsprache.

    Online-Dienst

    Bewohner-Parkausweis beantragen

    ID: L100038_214397946

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde. 

    Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Straßenverkehrsbehörde der Stadt Weimar

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung
      Linie:
      • Bus: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Das Bürgerbüro hat erweiterte Öffnungszeiten. Die individuellen Öffnungszeiten der Fachämter entnehmen Sie bitte der Ämterstruktur.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03643 762-332

    Fax: 03643 762-350

    E-Mail: strassenverkehr@stadtweimar.de

    Kontaktperson

    • Frau A. Bellmann

      Telefon Festnetz: 03643 762-913

    • Frau K. Halbauer

      Telefon Festnetz: 03643 762-383

    • Herr C. Schaaf

      Telefon Festnetz: 03643 762-332

    Formulare

    Antrag/Verlängerung Bewohnerparkausweis mit Nutzererlaubnis

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • bisherige Anwohnerparkausweis
    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Bei Verlängerung oder Änderungen ggf. Rückgabe des bisherigen Bewohnerparkausweises.

    Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Folgende weitere Unterlagen sind zusätzlich mit einzureichen, wenn Sie nicht Fahrzeughalter/-in sind und einen der Ausnahmetatbestände erfüllen:

    • Nutzungsbescheinigung über einen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten PKW zur nachgewiesenen privaten Nutzung und Arbeitsvertrag als Nachweis über das Arbeitsverhältnis
    • Nutzungsbescheinigung über einen von einem Elternteil zur Verfügung gestellten PKW
    • Nutzungsbescheinigung über einen zur Verfügung gestellten Privat-PKW mit dem Kennzeichen eines Zulassungsbezirkes, welcher mindestens 75 km von Weimar entfernt ist
    • Nutzungsbescheinigung über einen vom unter gleicher Anschrift gemeldeten Lebenspartner/ Ehepartner zur Verfügung gestellten PKW und Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Lebenspartners

    Formulare

    Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde in der Stadt oder Gemeinde. 

    Einige Behörden stellen Formulare zur Antragstellung auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

    Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Übersicht Bewohnerparkzone Altstadt
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Eine Beantragung für die Ersterteilung und Verlängerung sind über ein digitales Antragsverfahren möglich (siehe Anliegen online starten). Nutzen Sie bitte das entsprechende Verfahren und fügen Sie die notwendigen Dokumente als Foto/ Scan bei.

    Alternativ ist die Antragsstellung postalisch, nicht per Mail, möglich. 

    Der genehmigte Parkausweis wird dann mit einer Kostenrechnung auf dem Postweg versendet. Bitte beachten Sie, das wir auf die Dauer der Postzustellung keinen Einfluss haben. Anträge auf Verlängerung sind bitte entsprechend rechtzeitig zu stellen (wir empfehlen mind. 4 Wochen vor Ablauf des alten Parkausweises).

    Fristen

    Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Anträge auf Verlängerung sind bitte entsprechend rechtzeitig zu stellen (wir empfehlen mind. 4 Wochen vor Ablauf des alten Parkausweises).

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Bitte beachten Sie, das wir auf die Dauer der Postzustellung keinen Einfluss haben. 

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Der Bewohnerparkausweis ist gebührenpflichtig entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Die Gebühren belaufen sich auf 30,60 Euro pro Jahr und müssen bei Entgegennahme des Bewohnerparkausweises bezahlt werden.

    Bei einer Beantragung für einen kürzeren Zeitraum, werden die Gebühren entsprechend reduziert.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Zur Verlängerung eines Bewohnerparkausweises sind vom Antragsteller erneut alle Unterlagen zum Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen miteinzureichen.

    Eine Verlängerung kann bis zu einem Monat vor Ablauf beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 28.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2023

    Stichwörter

    Bewohnerparken, Parkkarte, Anwohnerparkausweis, Anwohnerparken

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de