Parkerleichterungen Gestattung für ÄrzteOnline erledigen

    Parkerleichterungen Gestattung für Ärzte erhalten

    Das Ausstellen einer Ausnahmegenehmigung ist notwendig für Ärzte, die am Notfalldienst und / oder am Hausbesuchsdienst teilnehmen.

    Beschreibung

    Das Ausstellen einer Ausnahmegenehmigung ist notwendig für Ärzte, die am Notfalldienst und / oder am Hausbesuchsdienst teilnehmen.

    Ärzte erhalten für dringende Krankenbesuche eine Ausnahmegenehmigung zum Parken, wenn in zumutbarer Nähe keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht.

    Ein Krankenbesuch ist dann dringend, wenn die ärztliche Hilfe unaufschiebbar ist.

    Die Genehmigung gilt im Einzelfall für die notwendige Dauer des Krankenbesuchs.

    Der Verkehr darf nicht mehr als unvermeidbar behindert werden.

    Online-Dienst

    Antrag einer Parkkarte für Handwerker, soziale Dienste und Behörden (Schmölln)

    ID: L100038_216524662

    Beschreibung

    ThAVEL-Prozess der Stadt Schmölln

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, wie Stadtverwaltung, Landratsämter (Verkehrsbehörden, Ordnungsämtern, Bürgerbüros). 

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Schmölln - Verkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsplatz 3

    04626 Schmölln

    Parkplätze

    • Parkplatz: Gäste/Besucher auf dem Sparkassenparkplatz
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz am Landratsamt
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parken mit Parkscheibe (1h) vor dem Objekt
      Anzahl: 8  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Markt
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie R

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034491 76-0

    Fax: 034491 76-184

    E-Mail: verkehrsbehoerde@schmoelln.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)

    Empfänger: Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)

    IBAN: DE34 8305 0200 1314 0000 78

    BIC: HELADEF1ALT

    Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land

    Stadtverwaltung Schmölln

    Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln

    IBAN: DE91 8306 5408 0000 0630 10

    BIC: GENODEF1SLR

    Bankinstitut: VR-Bank Altenburger Land eG

    Stadtverwaltung Schmölln

    Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln

    IBAN: DE48 8305 0200 1301 0039 60

    BIC: HELADEF1ALT

    Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die Antragstellung erfolgt schriftlich bei den zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, wie Stadtverwaltung, Landratsämter (Verkehrsbehörden, Ordnungsämtern, Bürgerbüros). 

    Zum Beispiel kann bei Ärzten die Vorlage einer Bescheinigung der Landesärztekammer erforderlich sein. 

    Formulare

    Wenden Sie sich an die zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten, wie Stadtverwaltung, Landratsämter (Verkehrsbehörden, Ordnungsämtern, Bürgerbüros). 

    Einige Behörden stellen digital Formulare zur Verfügung oder nutzen ein Online-Portal.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 10.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2023

    Stichwörter

    Parkausweis für Ärzte, Parkerleichterungen für Ärzte, Parkausweis Arzt im Dienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English