Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer AnzeigeOnline erledigen

    Anzeige Osterfeuer/Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer

    Wenn Sie ein Feuer, zum Beispiel Lager- oder Osterfeuer, veranstalten möchten, dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn sie ein Feuer durchführen möchten, sind Sie verpflichtet dies der zuständigen Gemeinde anzuzeigen. Die Anzeige hat spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen. Dabei ist es unerheblich ob das Feuer Teil einer öffentlichen Veranstaltung ist oder nicht-öffentlich stattfindet.

    Online-Dienst

    Anzeige Osterfeuer/Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer

    ID: L100038_219031667

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Feuer, zum Beispiel ein Osterfeuer veranstalten möchten, dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Elxleben

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhart-Hauptmann-Str. 1

    99189 Elxleben

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Kasse/Einwohnermeldeamt Mo. geschlossen Di. 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Mi. geschlossen Do. 13.00 - 18.00 Uhr Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Standesamt Mo. geschlossen Di. 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Mi. geschlossen Do. 13.00 - 18.00 Uhr Fr. geschlossen Bauamt/Ordnungsamt /Kämmerei Mo. geschlossen Di. 09.00 - 12.00, 13.00 - 18.00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09.00 - 12.00, 13.00 - 15.00 Uhr Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Sprechtag der Verwaltung und Bürgermeister Di. 13.00 - 18.00 Uhr Bürozeit in Witterda jeden ersten Dienstag im Monat 16.00 - 18.00 Uhr Bürgermeister Witterda 17.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036201 8260

    Fax: 036201 826122

    E-Mail: info@gemeinde-elxleben.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Dies ist in den kommunalen Satzungen geregelt und variiert von Kommune zu Kommune.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja. Formulare zur Anzeige/Antragstellung sind nicht einheitlich sondern werden überwiegend von den zuständigen Kommunen zur Verfügung gestellt.

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Die rechtliche Grundlage für eine Anzeige oder gegebenenfalls Genehmigungserfordernisse eines Feuers ist bei vielen Kommunen - ergänzend zur gesetzlichen Anzeigepflicht in § 22 ThürBKG, in Satzungen geregelt.

    Rechtsbehelf

    Bei ablehnendem Bescheid durch die Gemeinde: Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Zu Fragen des Ablaufs setzen Sie sich mit der zuständigen Kommune in Verbindung.

    Fristen

    Die Anzeige hat eine Woche vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen.

    Antragsfrist: 1 Woche

    Bearbeitungsdauer

    Angaben zu einer Bearbeitungsdauer können nicht gemacht werden.

    Kosten

    Die Kosten legen die Kommunen in den jeweiligen Satzungen fest.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 13.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Feuer, Veranstaltung, Öffentliche Veranstaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English