Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
Besitzen Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher und möchten Ihre Tätigkeit an der Forschungseinrichtung nach Ablauf der Befristung in Deutschland fortsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Ihre Tätigkeit an einer Forschungseinrichtung über die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis hinaus fortgesetzt werden soll.
Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Befristung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere sollen Sie eine Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag mit einer Forschungseinrichtung vorlegen können.
Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung wird für die Dauer des Forschungsvorhabens verlängert. Der Aufenthalt im Bundesgebiet darf aber insgesamt nicht länger als ein Jahr dauern.
Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.
Online-Dienst
Online-Anträge der Ausländerbehörde
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.
Zuständigkeit
Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 40 - Öffentliche Ordnung
Adresse
Postanschrift
Postfach 1165
04581 Altenburg
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Lindenaustraße
Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Empfang Altenburg: Montag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag    08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch    08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag    08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mit vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer 03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de  erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182 und -184 .
Kontakt
Formulare
Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG
Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG mit Stellungnahme der Meldebehörde
erforderliche Unterlagen
- Pass oder Passersatz
- Bestehender Aufenthaltstitel
- Aktuelles biometrisches Foto
- Aufnahmevereinbarung oder ein entsprechender Vertrag mit einer Forschungseinrichtung zur Durchführung des Forschungsvorhabens.
- Mietvertrag
- Nachweise zum Lebensunterhalt (inklusive 3 Einkommensnachweisen der letzten 3 Monate)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Formulare
- Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, gegebenenfalls werden diese auch online angeboten.
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher nach § 18f Aufenthaltsgesetz.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Sie können eine Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag mit einer Forschungseinrichtung zur Durchführung des Forschungsvorhabens vorlegen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde kann Klage vor dem, im Bescheid genannten, Gericht erhoben werden.
Verfahrensablauf
Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
- Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Gesprächstermin.
- Während des Termins wird Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise werden geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zum Gespräch in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT-Karte genommen.
- Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variiert je nach Behörde
Fristen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher
- Klagefrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
etwa 6 bis 8 Wochen
Kosten
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: Gebühr 96.0 EUR
für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: Gebühr 93.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 30.03.2023