Betriebserlaubnis für ein Einzelfahrzeug beantragen
Eine Betriebserlaubniserteilung für ein Einzelfahrzeug erfolgt im Zusammenhang mit einer Fahrzeugzulassung oder für ein bereits zugelassenes Fahrzeug (technische Änderung).
Beschreibung
Sie dürfen mit einem Fahrzeug grundsätzlich nur am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen, wenn Sie hierfür eine Betriebserlaubnis erteilt worden ist.
Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Einzelbetriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.
Eine Betriebserlaubniserteilung für ein Einzelfahrzeug erfolgt im Zusammenhang mit einer Fahrzeugzulassung oder für ein bereits zugelassenes Fahrzeug (technische Änderung).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Ausstellung einer Einzelbetriebserlaubnis müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Ansprechpartner
Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 41 - Straßenverkehr - Kfz-Zulassungsbehörde
Adresse
Postanschrift
Postfach 11 65
04581 Altenburg
Hausanschrift
Zeitzer Str./Lindenaustraße
Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Für die Kfz-Zulassungsstelle vereinbaren Privatpersonen und Firmen vorab bitte Termine: telefonisch (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13:30 bis 16 Uhr unter Tel. 03447 586-602 ), per E-Mail unter kfz.zulassung@altenburgerland.de oder schriftlich. Zulassungsdienste, Autohäuser und Kfz-Händler können ihre Unterlagen in der Zeit von 7:30 bis 08:00 Uhr abgeben und nach Info über die Fertigstellung wieder abholen. Die Behörde weist darauf hin, dass Unterlagen nur vollständig angenommen werden. Außerdem sollten Kennzeichen vorher geprägt werden. Zugang erhalten nur Antragsteller ohne Begleitperson. Im Gebäude besteht kein Maskenpflicht, der Mindestabstand von 1,5 Metern wird empfohlen sowie die Beachtung der Nies- und Hustenetikette. Die Führerscheinstelle vergibt zeitgleich Termine unter der Rufnummer 03447 586-619 , - 622 , - 618 , - 621 oder per E-Mail unter fahrerlaubnisbehoerde@altenburgerland.de .  
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebescheinigung
- bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder technischen Dienstes für den Kraftfahrzeugverkehr
-
Zulassungsbescheinigung Teil I + ggf. Teil II
-
elektronische Versicherungsbestätigungsnummer
-
Nachweis einer Hauptuntersuchung
-
SEPA-Lastschriftmandat
-
Die Vorlage der Versicherungsbestätigungsnummer und SEPA-Lastschriftmandat entfällt bei technischer Änderung.
Formulare
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Anträge zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 6, 9 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
- § 33 Straßenverkehrsgesetz
- § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVO)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 02.08.2024