Wein - Betriebsnummer für die Prüfung von Qualitätswein, Sekt und Perlwein beantragen
Vor der Vermarktung von Qualitätswein, -sekt und –perlwein müssen Sie einen Antrag auf Überprüfung der sensorischen und analytischen Beschaffenheit stellen. Für diese Prüfung benötigen Sie die Betriebsnummer, die dann für die Vergabe der Amtlichen Prüfnummer benötigt wird.
Beschreibung
Vor der Vermarktung von Qualitätswein, -sekt und –perlwein muss dieser hinsichtlich der sensorischen und analytischen Beschaffenheit geprüft werden. Erst nach der bestandenen Prüfung darf Qualitätswein, -sekt und –perlwein vermarktet werden. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, benötigt der Betrieb eine Betriebsnummer.
Online-Dienst
Onlinedienst Weinbau
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd in Weißenfels.
Ansprechpartner
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 344 32800
Fax: +49 344 328080
Internet
erforderliche Unterlagen
Ausgefüllter Antrag
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja, Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Es muss ein weinbaulicher Betrieb bestehen, der Qualitätswein vermarkten will.
Rechtsgrundlage(n)
Verwaltungsvereinbarung auf dem Gebiet des Weinrechts vom 15. März 2000 (ThürStAnz Nr. 15/ 2000, S. 873)
Verfahrensablauf
Der Antrag muss ausgefüllt und beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd in Weißenfels eingereicht werden. Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid mit der Betriebsnummer, die bei allen Prüfungen und auch den weinbaulichen Meldungen anzugeben ist.
Fristen
Vor der Weinprüfung muss eine Betriebsnummer beantragt werden. Nur mit der Betriebsnummer wird der Wein später zur Qualitätsprüfung zugelassen.
Bearbeitungsdauer
7 Tage
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 21.12.2022