Amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein Bewilligung

    Wein - Betriebsnummer für die Prüfung von Qualitätswein, Sekt und Perlwein beantragen

    Vor der Vermarktung von Qualitätswein, -sekt und -perlwein müssen Sie einen Antrag auf Überprüfung der sensorischen und analytischen Beschaffenheit stellen. Für diese Prüfung benötigen Sie die Betriebsnummer, die dann für die Vergabe der Amtlichen Prüfnummer benötigt wird.

    Beschreibung

    Vor der Vermarktung von Qualitätswein, -sekt und -perlwein muss dieser hinsichtlich der sensorischen und analytischen Beschaffenheit geprüft werden. Erst nach der bestandenen Prüfung darf Qualitätswein, -sekt und -perlwein vermarktet werden. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, benötigt der Betrieb eine Betriebsnummer.

    Online-Dienst

    Onlinedienst Weinbau

    ID: L100038_214455989

    Beschreibung

    Der digitale Service für die Weinwirtschaft ermöglicht es Weinbaubetrieben und anderen Marktteilnehmern im Bereich der Weinwirtschaft, weinrechtliche Meldungen und Anträge auch digital zu erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd in Weißenfels.

    Ansprechpartner

    Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Müllner Straße 59

    06667 Weißenfels

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 344 32800

    Fax: +49 344 328080

    E-Mail: ALFWSF.Poststelle@alff.mlu.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefüllter Antrag

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja, Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Es muss ein weinbaulicher Betrieb bestehen, der Qualitätswein vermarkten will.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verwaltungsvereinbarung auf dem Gebiet des Weinrechts vom 15. März 2000 (ThürStAnz Nr. 15/ 2000, S. 873)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag muss ausgefüllt und beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd in Weißenfels eingereicht werden. Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid mit der Betriebsnummer, die bei allen Prüfungen und auch den weinbaulichen Meldungen anzugeben ist.

    Fristen

    Vor der Weinprüfung muss eine Betriebsnummer beantragt werden. Nur mit der Betriebsnummer wird der Wein später zur Qualitätsprüfung zugelassen.

    Bearbeitungsdauer

    7 Tage

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 21.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Stichwörter

    Weinbau, Prüfnummer, Weinprüfung, Betriebsnummer, Qualitätswein, Amtliche Prüfnummer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de