Befreiung von der Gebühr für Kindertageseinrichtungen beantragen
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen kann eine Befreiung vom Elternbeitrag für den Besuch eines Kindergartens oder einer Kindertagespflege erfolgen.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Kostenbeiträge festgesetzt. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit Sozialleistungsbezug für den Besuch des Kindes/der Kinder in einem Kindergarten oder der Kindertagespflege vollständig vom Jugendamt übernommen.
Online-Dienst
Übernahme der Beiträge für Kindergarten bzw. Kindertagespflege beantragen
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Weimar - Finanzen (Amt für Familie und Soziales)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 2014
99423 Weimar
Postfachadresse
Postfach 2014
99401 Weimar
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Linie:- Bus: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau K. Beyer
Telefon Festnetz: 03643 762-860
Frau C. Chruszcz
Telefon Festnetz: 03643 762-569
Frau M. Kemke
Telefon Festnetz: 03643 762-790
Frau J. Kriependorf
Telefon Festnetz: 03643 762-966
Frau A. Kynast
Telefon Festnetz: 03643 762-584
Frau K. Lupina
Telefon Festnetz: 03643 762-577
Frau M. Titze
Telefon Festnetz: 03643 762-926
Herr P. Weihmann
Telefon Festnetz: 03643 762-969
erforderliche Unterlagen
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt, welche Unterlagen für eine Antragstellung beizubringen sind.
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht beziehungsweise Ihre Kinder besuchen einen Kindergarten oder eine Kindertagespflege.
- Sie beziehen Sozialleistungen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 16.02.2023
Stichwörter
Elternbeitrag, Dispens KiTa-Kosten, Befreiung, Einkommen, Kindergarten, Erlass, Kostenbeitrag, Gebühr, Entbindung KiTa-Kosten, Erlass KiTa-Kosten, Befreiung KiTa-Kosten, Kindertagespflege, Jugendamt, Teilnahmebeitrag, Übernahme