Gebühr für Kindertageseinrichtungen BefreiungOnline erledigen

    Befreiung von der Gebühr für Kindertageseinrichtungen beantragen

    Wenn Sie Sozialleistungen beziehen kann eine Befreiung vom Elternbeitrag für den Besuch eines Kindergartens oder einer Kindertagespflege erfolgen.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Kostenbeiträge festgesetzt. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit Sozialleistungsbezug für den Besuch des Kindes/der Kinder in einem Kindergarten oder der Kindertagespflege vollständig vom Jugendamt übernommen.

    Online-Dienst

    Übernahme der Beiträge für Kindergarten bzw. Kindertagespflege beantragen

    ID: L100038_218203127

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Finanzen (Amt für Familie und Soziales)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99423 Weimar

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Linie:
      • Bus: Schwanseestraße/Stadtverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Fax: 03643 762-961

    Telefon Festnetz: 03643 762-966

    E-Mail: familienamt@stadtweimar.de

    Kontaktperson

    • Frau K. Beyer

      Telefon Festnetz: 03643 762-860

    • Frau C. Chruszcz

      Telefon Festnetz: 03643 762-569

    • Frau M. Kemke

      Telefon Festnetz: 03643 762-790

    • Frau J. Kriependorf

      Telefon Festnetz: 03643 762-966

    • Frau A. Kynast

      Telefon Festnetz: 03643 762-584

    • Frau K. Lupina

      Telefon Festnetz: 03643 762-577

    • Frau M. Titze

      Telefon Festnetz: 03643 762-926

    • Herr P. Weihmann

      Telefon Festnetz: 03643 762-969

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt, welche Unterlagen für eine Antragstellung beizubringen sind.

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind besucht beziehungsweise Ihre Kinder besuchen einen Kindergarten oder eine Kindertagespflege.
    • Sie beziehen Sozialleistungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 16.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2023

    Stichwörter

    Elternbeitrag, Dispens KiTa-Kosten, Befreiung, Einkommen, Kindergarten, Erlass, Kostenbeitrag, Gebühr, Entbindung KiTa-Kosten, Erlass KiTa-Kosten, Befreiung KiTa-Kosten, Kindertagespflege, Jugendamt, Teilnahmebeitrag, Übernahme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English