Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen kann eine Befreiung vom Elternbeitrag für den Besuch eines Kindergartens oder einer Kindertagespflege erfolgen.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Kostenbeiträge festgesetzt. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit Sozialleistungsbezug für den Besuch des Kindes/der Kinder in einem Kindergarten oder der Kindertagespflege vollständig vom Jugendamt übernommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Familienförderung / Leistung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: ja
Parkplatz:
Anzahl: 53
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742530(Sachgebietsleitung)
Telefon Festnetz: 03681 742528(SB wirtsch. Jugendhilfe Kitas/Hort)
Telefon Festnetz: 03681 742556(SB BaföG / Elterngeld)
Telefon Festnetz: 03681 742635(SB Bundeselterngeld)
Telefon Festnetz: 03681 742435(SB Vatersch.- u. Unterhaltsangelegenheiten)
Telefon Festnetz: 03681 742503(SB Unterhaltsvorschuss)
Weitere Informationen
Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice
erforderliche Unterlagen
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt, welche Unterlagen für eine Antragstellung beizubringen sind.
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht beziehungsweise Ihre Kinder besuchen einen Kindergarten oder eine Kindertagespflege.
- Sie beziehen Sozialleistungen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 16.02.2023