Meldung der Wein- und Traubenmostbestände Entgegennahme

    Wein - Meldung der Wein- und Traubenmostbestände

    Wenn Sie oder Ihr Betrieb zum 31. Juli Traubenmost, Wein oder Schaumwein besitzen, müssen Sie bis zum 10. September eine entsprechende Meldung bei der zuständigen Behörde abgeben.

    Beschreibung

    Zu einer jährlichen Abgabe einer Wein- und/oder Traubenmostbestandsmeldung sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie deren Zusammenschlüsse verpflichtet, die zum 31. Juli Traubenmost, Wein oder Schaumwein besitzen. Anzugeben sind alle aus eigener oder fremder Erzeugung stammenden Bestände der Erzeugnisse, die zum Erhebungsstichtag in eigenen oder gemieteten Räumen lagern. Dabei ist es unerheblich, ob diese in Tanks, Fässern oder Flaschen gelagert werden.
    Auch Sektgrundwein, der zur Schaumweinherstellung in Sektkellereien lagert, ist unter "Schaumwein" anzugeben.
    Sollten gegenüber der letzten Meldung keine Bestände mehr vorliegen, da diese verkauft oder Restbestände in den privaten Bestand überführt wurden, (kein Verkauf mehr, nur Eigenbedarf) ist eine Nullmeldung zwingend erforderlich.

    Online-Dienst

    Onlinedienst Weinbau

    ID: L100038_214455989

    Beschreibung

    Der digitale Service für die Weinwirtschaft ermöglicht es Weinbaubetrieben und anderen Marktteilnehmern im Bereich der Weinwirtschaft, weinrechtliche Meldungen und Anträge auch digital zu erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd

    Ansprechpartner

    Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Müllner Straße 59

    06667 Weißenfels

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 344 32800

    Fax: +49 344 328080

    E-Mail: ALFWSF.Poststelle@alff.mlu.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    • Sie oder Ihr Betrieb besitzen zum 31. Juli Traubenmost, Wein oder Schaumwein.
    • Sie oder Ihr Betrieb waren im Vorjahr meldepflichtig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der späteste Abgabetermin für diese Meldung ist der 10. September des Meldejahres.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auf den Seiten des TLLLR finden Sie Informationen zum Anbau von Keltertrauben und Tafeltrauben in Thüringen mit Ansprechpartnern zu Rebrechten, Flächentausch, Wiederbepflanzungsrechten etc.  
    Link:
     

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 28.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Stichwörter

    Wein- und Traubenmostbestand, Weinbau, Traubenmostbestände, Schaumweinbestände, Schaumweinbestand, Weinbestände, Meldung, Weinbestand

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de